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Absichern durch den Vermieterrechtsschutz

Im Bereich der Immobilienvermietung kann für Eigentümer oftmals das Eindecken mit einem Vermieterrechtsschutz sinnvoll sein, da Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich mitunter teuer werden können.

vermieterrechtsschutz
© Gerd Altmann/clker.com-ocal / http://www.pixelio.de
Im Bereich der Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, dass man sich aus verschiedenen Bausteinen die passende Versicherung zusammen stellt. Neben dem Verkehrsrechtsschutz, dem Berufsrechtsschutz oder dem Familienrechtsschutz, kommt insbesondere für Eigentümer von Immobilien, welche diese nicht ausschließlich selbst nutzen, auch der Baustein Vermieterrechtsschutz in Frage. In der Funktion als Vermieter kann es heute sehr leicht passieren, dass man mit seinem Mieter in einen Streit gerät, der sich auf gütlichem Wege nicht mehr beseitigen lässt. Sehr häufig werden Streitfälle im Mietrecht nicht nur über einen Anwalt verhandelt, sondern müssen letztendlich sogar bei Gericht geklärt werden. Die Vermieterrechtsschutzversicherung kann sowohl als „passive“ als auch als „aktive“ Versicherung genutzt werden. Konkret bedeutet dass, die Versicherung muss ihre Leistung sowohl dann erbringen, wenn man als Vermieter einen Mieter verklagen möchte, als auch für den Fall, dass man selber als Vermieter vom Mieter verklagt wird. Grundsätzlich besteht die Leistung des Vermieterrechtsschutzes darin, die Kosten zu übernehmen, die aufgrund eines Rechtsstreits entstehen können. Dieses sind in erster Linie die Anwaltsgebühren bei Inanspruchnahme eines Anwalts oder eines Notars, die Gerichtskosten bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung und auch mögliche Kosten für Gutachter und Sachverständige werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Allerdings muss man wissen, dass nur die Kosten für Streitfälle übernommen werden, die den Vermieter in seiner Eigenschaft als Vermieter betreffen und nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson in den übrigen Rechtsbereichen. Ein typischer Fall, wann man als Vermieter seinen Vermieterrechtsschutz in Anspruch nehmen kann ist zum Beispiel, wenn ein Mieter die Wohnung beim Auszug in beschädigtem Zustand übergibt und der Vermieter de Schaden ersetzt haben möchte. Da der Mieter nur sehr selten solche verursachten Schäden freiwillig ersetzt, landet der Streit sehr oft vor Gericht und die Kosten können in dem Fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Weitere Beispiele sind Streitigkeiten über eine Mieterhöhung, die Rückzahlung der Mietkaution oder unberechtigte Untervermietung.

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