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Die Gültigkeit mündlicher Verträge muss beachtet werden

Die Gültigkeit mündlicher Verträge darf nicht außer Acht gelassen werden, wenn Vereinbarungen per Handschlag getroffen werden, denn nicht nur schriftliche Verträge sind für Vertragspartner bindend.

gültigkeit mündlicher verträge
© Marko Greitschus / http://www.pixelio.de
Verträge sind nicht nur bindend, wenn sie zu Papier gebracht worden sind. Seitenweise werden Vertragsklauseln und Kleingedrucktes auf dem Papier untergebracht und haben vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an die uneingeschränkte Gültigkeit. Allerdings trifft das nicht nur auf die Verträge zu, die in Schriftform verfasst werden. Die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Es lässt sich sogar behaupten, dass man wesentlich häufiger einen mündlichen Vertrag eingeht, als einen schriftlichen.

Gibt man beispielsweise in einem Geschäft eine Dienstleistung in Auftrag, dann handelt es sich bereits um einen mündlichen Vertrag, den man mit dem Geschäftsinhaber schließt. Dieser Tatsache sind sich die wenigsten Personen bewusst. Sie haben in diesem Moment einen mündlichen Vertrag geschlossen und sind verpflichtet, auch ihren Teil dabei einzuhalten. Wer also gegen die imaginären Vertragsklauseln handelt, der begeht in gewissem Sinne einen Vertragsbruch. Eigentlich stellt jeder Einkauf einen mündlichen Kaufvertrag dar. Dessen sind sich aber nur die wenigsten Menschen bewusst.

Das gesamte tägliche Leben wird von derartigen mündlichen Vereinbarungen begleitet und die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte deshalb in keiner Weise unterschätzt werden. Die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages sind recht simpel. Zum einen müssen sich nur die zwei Vertragspartner über die Leistungen und Gegenleistungen einig sein und zum anderen muss eine Einigung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Sind mündliche Verträge auch recht einfach in ihrem Abschluss, bergen sie jedoch auch einige Gefahren in sich. Besteht vielleicht zwischen zwei Bekannten eine dicke Männerfreundschaft und das Verleihen von Geld an den anderen versteht sich von selbst, so gibt es für diese Freundschaft dennoch keine Garantie. Ein Streit, möglicherweise aus einem ganz anderen Grund, kann dazu führen, dass die Rückzahlung des Geldes verweigert wird. Der „Verleiher“ hat hier keine rechtliche Handhabe. Schriftliche Verträge bieten eindeutig mehr Sicherheit.

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