Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Die letztwillige Verfügung zur Regelung des Erbes

Bereits zu Lebzeiten sollte man sich darüber Gedanken machen, was im Falle des Todes mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um solch eine persönliche Verfügung zu erstellen.

Wenn man sich über den eigenen Letzten Willen klar werden will, kann man sich zunächst online darüber informieren, denn der Erblasser bestimmt mit der Verfügung konkret, wie nach seinem Ableben der Nachlass verteilt werden soll. Diese Verfügungen gehen nach deutschem Recht möglicherweise sogar der gesetzlichen Erbfolge vor. Sie enthalten z. B. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder bestimmte Teilungsanordnungen.

Die Verfügungen kann man in verschiedenen Formen dokumentieren. Möglich ist beispielsweise das eigenhändige Testament, das man handschriftlich verfasst, mit dem eigenen Vor- und Zunamen unterschreibt und das vollständige Datum mit Tag, Monat und Jahr angibt. Außerdem muss der Ort, an dem das Testament geschrieben wurde, genannt sein. Wichtig ist, dass in jedem Fall die eigene Unterschrift stets am Ende des betreffenden Dokuments steht. Man kann die Verfügungen aber auch öffentlich, z. B. beim Notar, erstellen. Nottestamente, z. B. auf See, müssen mündlich und vor drei Zeugen abgegeben werden.

Der Erbvertrag ist eine weitere Form für die Verfügung im Falle des Todes. Informationen dazu findet man im Internet. Minderjährige Personen dürfen die Verfügungen erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres erstellen.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012