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Die Unterschiede zwischen Erbschaft und Schenkung

Mit kleinen und größeren Geschenken möchte man sein Leben lang guten Freunden oder der Familie eine Freude bereiten. Eine Erbschaft hingegen kann man nur einmal durch ein Testament hinterlassen.

Fast alle Menschen sind es von Geburt an gewohnt, zu besonderen Anlässen ein Geschenk überreicht zu bekommen. Zum Geburtstag, zur Geburt oder der Taufe des Kindes und zu vielen anderen Anlässen sind Geschenke willkommen. Dabei wird der Schenker in den meisten Fällen nach dem Wunsch des Beschenkten fragen. Ist dieser Wunsch dem Alter angepasst, dann steht der Schenkung nicht im Wege. Es sei denn, das Kind wünscht sich ein Haustier von den Großeltern. In diesem Fall sollte schon mit den Eltern des Kindes gesprochen werden. Das Gleiche gilt auch, wenn ein Computer durch die Großeltern für den Enkel gekauft werden soll.

Mit 16 Jahren können die Jugendlichen einen Führerschein für das Moped machen und mit 17 Jahren sogar für das Auto. Wer den Führerschein besitzt, der möchte auch ein Fahrzeug. Das ist verständlich, sollte aber trotzdem mit der Zustimmung der Eltern des Kindes gekauft werden. Wohingegen normale altersgerechte Kinderspielsachen ohne Zustimmung geschenkt werden dürfen. Die Großeltern können auch Geld für das Kind ansparen und dieses zu einem bestimmten Geburtstag schenken. Auch eine Versicherung für die Ausbildung oder einen Sparvertrag können sie abschließen. Ebenfalls dürfen sie ein Konto einrichten und dieses besparen. Wann das Geld an das Kind ausgezahlt werden soll, das ist mit den Eltern zu besprechen. Aber man kann direkt Geldgeschenke überreichen. Diese lassen sich hübsch verpacken und kommen in den meisten Fällen gut an. Wenn das Kind neue Bekleidung benötigt und die Großeltern dafür einen Teil beitragen wollen, dann sollte den Eltern lieber das Geld gegeben werden. Sie können mit dem Kind die neue Garderobe auswählen und mit dem Geld der Großeltern bezahlen. Manchmal möchten die Großeltern ihren verdienten Lebensabend lieber in einem anderen Land verbringen. Das kleine Häuschen steht in der Zeit allein und verlassen da. Wenn sie dieses Haus einem Enkel schenken wollen, der noch nicht im geschäftsfähigen Alter ist, dann müssen die Eltern des Jugendlichen dieser Schenkung zustimmen. Gelegenheiten, um jemanden mit einem Geschenk zu überraschen, sind genügend gegeben. Man könnte den Nachbarn und Freunden kleine Aufmerksamkeiten aus dem Urlaub mitbringen, wenn sie sich liebevoll um die Pflege der Pflanzen gekümmert haben. Muss man fremde Hilfe für häusliche Dienste in Anspruch nehmen, dann kann man auch der helfenden Person ein Geschenk überreichen.

Möchte man seinen Besitz unter der Familie und Freunden nach seinem eigenen Willen aufteilen, dann kann man das durch ein Testament machen. Hier können alle Personen namentlich genannt und die Gegenstände des Erbes aufgelistet werden. Das Testament kann handschriftlich, in dreifacher Ausfertigung oder vor einem Notar oder dem Amtsgericht aufgesetzt werden. So kann der Erblasser bestimmen, wen er vom Erbe ausschließen will. Liegt kein Testament vor, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Danach erben zuerst der Ehepartner und die leiblichen Kinder. Dazu gehören auch Kinder, die als leibliches Kind anerkannt wurden und von einem anderen Partner stammen. Auch adoptierte Kinder gehören zur gesetzlichen Erbfolge.

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