Ein außergerichtliches Mahnverfahren durchführen
Selbstverständlich möchte man für erbrachte Leistungen auch die entsprechende Bezahlung erhalten. Ist dies nicht der Fall, kann man die Schulden über ein außergerichtliches Mahnverfahren einzutreiben versuchen.

Allerdings ist es empfehlenswert, die Zahlung zunächst über ein außergerichtliches Mahnverfahren einzufordern. Ob man den Schuldner dabei tatsächlich drei Mal anschreiben möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Zumindest eine freundliche Zahlungserinnerung und eine weitere Mahnung sollte ein außergerichtliches Mahnverfahren allerdings schon enthalten. Außerdem sollte man im letzten Brief darauf hinweisen, dass man bei weiterem Zahlungsverzug rechtliche Schritte einleiten wird. Dies kann dann beispielsweise der gerichtliche Mahnbescheid sein. Diese Warnung führt in den meisten Fällen dazu, dass man sein Geld doch noch bekommt.
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