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Ein außergerichtliches Mahnverfahren durchführen

Selbstverständlich möchte man für erbrachte Leistungen auch die entsprechende Bezahlung erhalten. Ist dies nicht der Fall, kann man die Schulden über ein außergerichtliches Mahnverfahren einzutreiben versuchen.

außergerichtliches mahnverfahren
© Gerd Altmann / http://www.pixelio.de
Leider kommt es immer wieder vor, dass manche Kunden gerechtfertigte Rechnungen nicht bezahlen. Dabei handelt es sich jedoch nicht immer um böswillige Absicht. Oft handelt es sich um ein Versehen. Hin und wieder kommt es auch vor, dass sich bei der Überweisung ein Tippfehler einschleicht. In diesem Fall wird das Geld zwar meist auf das Konto des Kunden zurückgebucht. Das kann aber mitunter einige Wochen dauern und wird nicht immer sofort bemerkt, sofern man nicht regelmäßig seine Kontoauszüge kontrolliert. Daher beginnt ein außergerichtliches Mahnverfahren auch meist mit einer freundlichen Zahlungserinnerung, in welcher der Schuldner auf die ausstehende Rechnung hingewiesen wird. In dem Schreiben sollten die Rechnungsnummer, der Rechnungsbetrag sowie eine Zahlungsfrist aufgeführt sein. Außerdem ist es möglich, die Portokosten oder Mahngebühren zu berechnen. Davon sehen allerdings viele Gläubiger zu Gunsten guter Geschäftsbeziehungen ab, für den Fall, dass es sich tatsächlich um ein Versehen handeln sollte. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung dennoch noch nicht nach, ist es üblich, noch eine zweite und dritte Mahnung zu schreiben, wobei man durchaus Gebühren in Rechnung stellen kann. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht. Rechtlich gesehen ist eine einmalige Mahnung völlig ausreichend. Sofern in der Rechnung bereits eine Zahlungsfrist angegeben war, braucht man theoretisch gar keine Mahnung schreiben und kann gleich rechtliche Schritte einleiten.

Allerdings ist es empfehlenswert, die Zahlung zunächst über ein außergerichtliches Mahnverfahren einzufordern. Ob man den Schuldner dabei tatsächlich drei Mal anschreiben möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Zumindest eine freundliche Zahlungserinnerung und eine weitere Mahnung sollte ein außergerichtliches Mahnverfahren allerdings schon enthalten. Außerdem sollte man im letzten Brief darauf hinweisen, dass man bei weiterem Zahlungsverzug rechtliche Schritte einleiten wird. Dies kann dann beispielsweise der gerichtliche Mahnbescheid sein. Diese Warnung führt in den meisten Fällen dazu, dass man sein Geld doch noch bekommt.

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