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Mietrecht für Mieter mit vielen gesetzlichen Regelungen

Eine umfangreiche Gesetzgebung regelt die Pflichten und Rechte, die sich aus Mietverträgen ergeben. Dies betrifft zum Beispiel Miet- und Kautionszahlungen und den Umgang mit der zur Nutzung überlassenen Wohnung.

Durch einen Mietvertrag erklären sich Mieter damit einverstanden, für die Dauer des Verbleibs in der Wohnung monatlich ein festgelegtes Entgelt zu entrichten. Ebenso sind sie zum pfleglichen Umgang mit der Wohnung oder dem Gewerberaum verpflichtet und dürfen ohne die Zustimmung des Vermieters keine Umbauten vornehmen. Werden Mängel an der Mietsache deutlich, ist der Vermieter umgehend darauf hinzuweisen und muss zur Beseitigung aufgefordert werden. Dafür müssen Mieter eine angemessene Frist einräumen, bevor sie die Miete in angemessener Höhe mindern können. Eine Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Vermieters.

Wollen Mieter aus der Wohnung ausziehen, ist die gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate, bei älteren Mietverträgen ist sie von der bisherigen Wohndauer abhängig. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die Wohnung muss im sauberen Zustand ohne Mängel übergeben werden. Erst dann kann die am Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Kaution ohne Abzüge zurückgefordert werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei groben Vertragsverletzungen des Vermieters möglich. Dies ist unter anderem der Fall, wenn durch einen, trotz Fristsetzung, nicht beseitigten Mangel die Wohnung nicht mehr nutzbar ist.

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