Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Mietrecht für Vermieter definiert klare Pflichten

Wird eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie vermietet, ist dies mit zahlreichen Pflichten für den Vermieter verbunden. Er muss unter anderem den baulich einwandfreien Zustand dauerhaft sicherstellen.

Schließt man für den eigenen Wohnraum mit Dritten einen Vertrag über die Nutzung, geht man als Vermieter damit zahlreiche Verpflichtungen ein. Die Instandhaltung und die Beseitigung baulicher Mängel obliegen dem Vermieter. Ebenso muss er jährlich eine nachvollziehbare und korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen. Wurden durch den oder die Mieter Kautionszahlungen geleistet, ist das Geld getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Die während der Mietdauer entstehenden Zinsgewinne sind bei Auszug an den Mieter auszuzahlen. Zutritt zur vermieteten Wohnung erhält der Vermieter nur nach schriftlicher Ankündigung, in Notfällen wie Bränden oder Rohrbrüchen darf er die Wohnung betreten.

Die Beendigung eines Mietvertrages ist für Vermieter schwerer als für Mieter. Nur wenn man nachweisen kann, dass die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt wird oder durch die Vermietung ein Verkauf der Immobilie erschwert wird, ist eine Kündigung zulässig. Bei erheblichen Vertragsverletzungen durch den Mieter kann der Vermieter die Wohnung auch fristlos kündigen. Weigern sich die Mieter in diesem Fall auszuziehen, kann er sie nicht eigenhändig aus der Wohnung weisen, sondern muss ein gerichtliches Räumungsverfahren anstreben. Dies dauert in der Regel sehr lange, die Kosten muss der Vermieter zunächst auslegen.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012