Urheberrecht: im Internet ebenso gültig wie auf Papier
Bei vielen Diskussionen um das sogenannte Leistungsschutzrecht im Internet wird vergessen, dass es einen Schutz für geistiges Eigentum bereits gibt. Das Urheberrecht gilt im Netz ebenso wie bei analogen Medien.
Das Urheberrecht soll die Rechte von Künstlern und Autoren schützen. Wer mit der Kraft des eigenen Geistes Werke schafft, die für andere von Bedeutung sind, soll auch alle finanziellen Rechte an diesen Werken behalten dürfen. Das Urheberrecht beinhaltet das Recht an der Verwertung des Werkes und auch das Recht, daran Änderungen vorzunehmen. Diese Rechte kann ein Künstler auch abtreten. Dies geschieht meist dann, wenn ein Verlag für das Werk Geld zahlt. Der Verlag hätte gern die Sicherheit, dass sich die Investition in das Werk auch bezahlt macht, daher legt er im Voraus fest, dass kein anderer daran verdienen darf. Urheber des Werkes bleibt dennoch derjenige, der das Werk verfasst hat. Auch wenn in manchen Verträgen anderes steht, ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Ein Verlag, der das Werk mit einem entsprechenden Vertrag erworben hat, kann dem Urheber jedoch untersagen, dieses auf weiteren Wegen zu verbreiten. Wünscht der Autor die Möglichkeit, den Text kostenfrei im Internet zu veröffentlichen, muss er dies bei der Aufsetzung des Vertrages verlangen.
Jeder Text, der im Internet veröffentlicht wird, untersteht zunächst einmal diesem Urheberrecht. Auch wenn Blogger oder Hobbyfotografen eine selbst gestaltete Seite kostenfrei zur Verfügung stellen, dürfen die Inhalte der Seiten nicht ungefragt kopiert und anderweitig genutzt werden. Möglich ist jedoch immer, einen Text zu zitieren. Die Höflichkeit unter Bloggern gebietet, dass man einen Link auf die Seite setzt, von der man das Zitat hat. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt es aber nicht. Ein schriftlicher Verweis auf die Quelle ohne Verlinkung ist völlig ausreichend. Die Nutzung von Bildern auf der eigenen Seite ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers auch mit Nennung der Quelle und Verlinkung nicht gestattet. Viele Personen halten aber in ihrem Impressum einen Hinweis bereit, in dem die nicht kommerzielle Nutzung der Bilder bei Nennung und Verlinkung der Quelle gestattet ist. An die genannten Bedingungen muss man sich in jedem Fall halten.
Von vielen Verlagen findet man seit einiger Zeit häufige Forderungen nach einer Verschärfung des Urheberrechtes. Das sogenannte Leistungsschutzrecht soll die Rechte der Verlage schützen. Wenn kommerziell betriebene Seiten ihren finanziellen Erfolg darauf aufbauen, dass mit verlinkten Zitaten auf eine der Verlagsseiten ein Angebot geschaffen wird, das auf den Leistungen der Verlage beruht, sollte dies auch den Verlagen bezahlt werden. Die Einführung eines solchen Gesetzes wäre jedoch praktisch nicht umsetzbar und würde viele Informationen vernichten.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

