Kriterien für die Personenschutz Ausbildung
Wer sich für eine Personenschutz Ausbildung interessiert, der muss bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem fallen einige Prüfungen an.
Wer eine Personenschutz Ausbildung machen möchte, sollte verschiedene Kriterien berücksichtigen. Man sollte bedenken, dass dieser Beruf oft über Leben oder Tod anderer Menschen entscheidet. Bei der Ausübung des Berufs kann es auch dazu kommen, dass der Personenschützer selbst in Gefahr gerät. Somit handelt es sich bei diesem Beruf um eine hoch verantwortungsvolle Tätigkeit, für die sich nur wenige Personen wirklich eignen. Wer also ein Draufgänger ist und sich ein Job à la "Räuber und Gendarm" erhofft, ist hier absolut falsch.
Vor Beginn einer Personenschutz Ausbildung werden die Interessenten mittels Intelligenztest und Test der Persönlichkeitsstruktur überprüft. Zudem werden nur diejenigen angenommen, die das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Neben der Altersvorgabe wird auch erwartet, dass die Bewerber sich in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung befinden. Grundsätzlich werden für die Ausbildung Personen bevorzugt, die über eine große persönliche Reife und über eine gute körperliche Konstitution verfügen. Ebenso sollte der Interessent lernfähig sein und in der Lage sein, seine Aufgaben als teamfähiger Einzelgänger zu absolvieren.
Wichtig für den Beruf als Personenschützer ist auch, dass der Bewerber über eine hohe Reizschwelle verfügt. Es wird erwartet, dass er die eigene Aggression und Angst bestmöglich beherrscht. Ebenso muss ein Schulungsteilnehmer frei von klischeehaften Ansichten sein. Dazu zählten extreme politische, religiöse oder auch weltanschauliche Einstellungen. Für die Überprüfung der physischen Voraussetzungen absolvieren die Probanden einen körperlichen Leistungsfähigkeitstest, der in der Regel allerdings keine Kampfsportkenntnisse voraussetzt. Zudem müssen die Auszubildenden eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die die Belastbarkeit für das zu absolvierende Training garantiert. Weiterhin ist für eine Personenschutz Ausbildung eine Pkw-Fahrerlaubnis zwingend erforderlich. In der Regel werden gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorausgesetzt. Ebenso muss ein eintragungsfreies und aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
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