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Wohngeld für Studenten wird nur selten gewährt

Wohngeld kann sowohl von Mietern als auch von Haus- oder Wohnungseigentümern beantragt werden. Wohngeld für Studenten wird allerdings nur in Ausnahmefällen gezahlt.

Als Wohngeld bezeichnet man einen Zuschuss zur Miete, welcher bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadt oder auch der Gemeinde beantragt werden kann. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Beihilfe, die nicht nur von Mietern beantragt werden kann, sondern auch von Eigentümern eines Hauses oder einer Wohnung. Diese Zahlung wird allerdings nur dann gewährt, wenn der Wohnungsinhaber selbst den Wohnraum bewohnt und auch für das Aufbringen der Miete beziehungsweise der Belastung zuständig ist. Daneben wird eine solche Beihilfe nur dann bewilligt, wenn der Wohnraum von der Größe her angemessen ist. Dies gilt auch für beantragte Wohnzuschüsse für Zweckgemeinschaften.

Studenten können im Normalfall keinen Wohngeldanspruch geltend machen. Das kommt daher, weil sie in der Regel BAföG beziehen. Hierbei ist es auch vollkommen egal, ob die Leistung aus bestimmten Gründen nicht gezahlt wird. Wohngeld für Studenten wird auch dann nicht gewährt, wenn der Studierende andere Leistungen erhält, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Im ersten Fall ist allerdings zu beachten, dass der Wohngeldanspruch nur dann ausgeschlossen wird, wenn auch alle anderen Familienmitglieder desselben Haushalts einen Anspruch auf BAföG haben. Ist nur eine Person des Haushalts kein Student, wie beispielsweise ein gemeinsames Kind von zwei Studierenden, so kann der gesamte Familienhaushalt Wohngeld beantragen.

Wohngeld für Studenten wird auch in anderen besonderen Situationen genehmigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die studierende Person über keine Ausbildung verfügt, die nach dem BAföG als förderungswürdig angesehen wird. Dies gilt auch für studierende Ausländer, die aufgrund einiger Voraussetzungen keine Ausbildungsförderung erhalten. Treffen diese oder einige andere Fälle zu, so gehören die Studenten zum Kreis der Berechtigten. Folglich haben sie auch einen Rechtsanspruch auf eine Wohngeldzahlung. Die Höhe des Wohngeldanspruchs kann allerdings unterschiedlich hoch ausfallen und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu zählen zum Beispiel die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren Einkommenshöhe.

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