Die offene Garage ist gemeinhin als Carport bekannt
Eine offene Garage ist mit einem Carport lediglich vergleichbar. Ein bedeutender Unterschied besteht darin, dass für die Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist. Im Baurecht ist diese Garagenform genau definiert.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff offene Garage eher unüblich. Unter einer offenen Garage stellt man sich häufig ein Carport vor: Einen Unterstand für Autos mit einem Holz- oder Metallständerwerk und einem Dach aus Holz und Teerpappe oder Kunststoffplatten. Je nach Modell sind die Wände eines Carports auch verkleidet, so dass das untergestellte Fahrzeug besser geschützt ist. Die Vorteile für die Errichtung eines Carports liegen auf der Hand. Der Preis eines Carports liegt deutlich unter den Bau- bzw. Anschaffungskosten einer Garage. Darüber hinaus ist für den Bau eines Carports keine Baugenehmigung erforderlich.
Ein Carport und eine offene Garage sind aber nicht ganz dasselbe. Die Garage muss nicht zwingend aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sondern kann auch aus Betonfertigteilen oder einem massiven Mauerwerk errichtet sein. Zudem ist anders als beim Carport für die Garage eine Baugenehmigung erforderlich.
Das Baurecht, insbesondere die Garagenverordnung, legt ganz genau fest, wie eine offene Garage beschaffen sein muss. Demnach muss eine solche Garage über Öffnungen verfügen, die unmittelbar ins Freie führen und einen Umfang von mindestens einem Drittel der Fläche aller Garagenwände ausmachen. Da das Baurecht Sache der Bundesländer ist, kann es darüber hinaus noch weitere Vorschriften geben. So kann zum Beispiel festgelegt sein, dass sich die Öffnungen in mindestens zwei gegenüberliegenden Wänden befinden müssen und nur einen bestimmten Abstand zueinander haben dürfen, damit eine Querdurchlüftung gewährleistet ist. Das bedeutet nicht, dass die Garage kein verschließbares Tor haben darf. Eine Durchlüftung ist nämlich auch dann gewährleistet, wenn die Wände und das Tor aus einem durchlässigen Metallgitter bestehen. Die Größe offener Garagen beträgt mindestens fünf Meter in der Länge und 2,30 Meter in der Breite. Gleichzeitig können offene Garagen aber auch sehr groß sein und mehrere Stellplätze umfassen. Im Vergleich zu geschlossenen Garagen sind die Vorschriften zum Betrieb offener Garagen weniger streng, da sie über eine natürliche Belüftung verfügen.
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