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Aktuellen Mietvertrag Vordruck finden

Der Einfachheit halber verwenden viele Vermieter einen Mietvertrag Vordruck, den man günstig im Schreibwarenhandel erhält. Oft enthält dieser aber Klauseln, die nicht mehr dem geltenden Mietrecht entsprechen.

mietvertrag vordruck
© ImmobilienNews / http://www.pixelio.de
Selbst einen Vertrag aufzusetzen ist mit viel Aufwand verbunden. Außerdem gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt, wenn das Schriftstück wirklich rechtskräftig sein soll. Daher greifen viele Vermieter lieber zu einem Mietvertrag Vordruck, in dem man nur noch die individuellen Angaben wie Wohnungsgröße, Mietpreis oder persönliche Daten beider Parteien ergänzen muss. Dagegen ist prinzipiell natürlich nichts einzuwenden. Allerdings entsprechend diese vorgefertigten Verträge nicht immer geltendem Recht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Vermieter gleich mehrere Musterverträge kauft und diese bei Bedarf aus der Schublade holt. Aber auch der Neukauf im Handel ist keine Garantie für Aktualität, da dort häufig erst neue Formulare angeschafft werden, wenn der bestehende Vorrat aufgebraucht ist.

So ist in einem alten Mietvertrag Vordruck oft noch eine Staffelung der Kündigungsfristen für den Mieter enthalten. Dies ist so nicht mehr korrekt, der Mieter kann unabhängig von der Mietdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, auch wenn er schon zwanzig Jahre oder noch länger in der Wohnung lebt. Anders sieht es für den Vermieter aus, hier sieht das Mietrecht nach wie vor gestaffelte Fristen vor. Ebenfalls nicht mehr gültig sind Renovierungsklauseln, die einen festen Turnus vorsehen, beispielsweise alle fünf Jahre, und dabei nicht den tatsächlichen Zustand des Mietobjekts berücksichtigen. Neben diesen gibt es noch einige weitere Änderungen im Mietrecht, über die man sich sowohl als Mieter als auch als Vermieter informieren sollte.

Enthält der Mietvertrag Vordruck eine ungültige Klausel, so ist diese auf jeden Fall ungültig, auch wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde. Wer einen Fehler entdeckt, sollte daher den Vertragspartner höflich darauf aufmerksam machen und um Änderung bitten. Oft genügt es schon, die entsprechenden Klauseln zu streichen. Besser ist es allerdings, aus dem Internet einen aktuellen Mietvertrag auszudrucken und diesen zu verwenden.

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