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Beim Haus Kaufen gut vorbereitet sein

Wer ein Haus kaufen möchte, der sollte sich fachkundige Unterstützung sichern, denn es gibt hier einige Dinge zu beachten und rechtlich zu regeln.

Heute kann man auf verschiedenen Wegen ein Haus kaufen. Der günstigste Weg führt über das Bieten bei einer Zwangsversteigerung. Hier liegen je nach Zahl der anwesenden Interessenten die erzielten Kaufpreise oft deutlich unter dem Durchschnitt und dem bei einem freien Verkauf möglichen Preisen. Allerdings muss man bei einer solchen Auktion immer einen Teil der gebotenen Summe gleich dabei haben und beweisen können, dass man in der Lage ist, die komplette Kaufsumme bezahlen zu können. Ansonsten ist der Abschluss des dafür notwendigen notariellen Kaufvertrages nicht möglich.

Bevor man ein solches Haus kaufen sollte, ist es wichtig, sich ein Bild über den technischen und baulichen Zustand zu machen. Das ist zu den angegebenen Besichtigungsterminen möglich. Hier muss man jedoch oft mit der Einschränkung leben, dass noch die Möbel des bisherigen Nutzers drinnen stehen. Knackpunkte der Beurteilung sollten die Ecken der Außenwände, der Keller und die Dichtheit des Dachs sein. Bei einem freien Verkauf kann man über das Erkennen von Mängeln in der Regel den Kaufpreis kräftig drücken. Außerdem sollte man beim Haus Kaufen darauf achten, dass die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel nicht ausgeschlossen wird.

Möchte man ein Haus kaufen, bei dem die Gewährleistung für bestimmte Abschnitte und Einbauten oder für das komplette Gebäude noch nicht abgelaufen ist, sollte man sich vom Verkäufer alle dazu gehörigen Unterlagen wie Kaufbelege und Verträge mit den einzelnen Gewerken aushändigen lassen. Nur so hat man die Möglichkeit, nach der Übernahme entdeckte Mängel gegenüber den Verursachern geltend machen zu können. Die Haftung der Fachfirmen endet nämlich nicht durch den Verkauf.

Möchte man ein Haus kaufen, in dem sich mehrere Wohneinheiten befinden, sollte man sich ein Bild von dem Status der Mietverträge machen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einen Paragrafen, den man kurz mit „Kauf bricht nicht Miete“ zusammen fassen könnte. Hier hätte man nur mit einer Eigenbedarfsklage eine Chance, die aber voraussetzt, dass man den so frei geräumten Wohnraum anschließend selbst nutzt oder engen Familienangehörigen zur Nutzung überlässt. Bei der Gelegenheit bekommt man auch gleich einen Überblick über die für das Gebäude zu erwartenden Nebenkosten und die Mieteinnahmen, die man netto pro Jahr erzielen kann. Diese spielen eine erhebliche Rolle, wenn die Bank bei einer Finanzierung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung haben möchte.

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