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Die Haus Versteigerung - oft bei Zahlungsunfähigkeit

Die Haus Versteigerung ist häufig letztes Mittel, wenn Hausbesitzer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Das Prozedere läuft über ein Gericht, und hier gelten strenge Regeln hinsichtlich des Ablaufs.

haus versteigerung
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Während eine Hausversteigerung für entscheidungsfreudige Käufer bei der Haussuche günstige Schnäppchen bieten kann, ist für die bisherigen Besitzer der Versteigerung eine finanzielle Katastrophe. Der Hausversteigerung geht eine Zahlungsunfähigkeit voraus, die mit den Banken nicht mehr durch Stundungen oder Reduzierungen der Ratenhöhe aufgefangen werden kann. Die Haus Versteigerung ist das letzte Mittel für Gläubiger, wenigstens annähernd die Forderungen zurück zu erhalten, die sie als Gläubiger an die ehemaligen Hausbesitzer haben.

Wer sich für ein Haus aus einer solchen Versteigerung interessiert, hat die Möglichkeit, sich online über Angebote zu informieren. Da in Deutschland immer mehr Immobilien zwangsversteigert werden, ist die Chance auf ein Haus nach eigenen Wünschen zu günstigen Preisen sehr gut. Neben den Eckdaten des Hauses erhält der Interessent auch Informationen über Mindestgebote, denn unter 50 Prozent Verkehrswert geht keine Immobilie an den neuen Besitzer, wenn der erste Versteigerungstermin ansteht, Erst dann, wenn dieser Preis nicht erzielt werden kann, wird - das Einverständnis aller Gläubiger vorausgesetzt - der Mindestpreis herabgesetzt. Mögliche Hauskäufer müssen sich bei einem Versteigerungstermin der Wunschimmobilie also auch auf einen zweiten Termin einstellen, der anberaumt wird, um die Immobilie letztlich so wenig verlustbringend wie nur möglich zu versteigern.

Ist die zu versteigernde Immobilie vermietet, gilt in diesem Falle ein gesetzlich eingeräumtes Sonderkündigungsrecht. Eine vermietete Immobilie ist schwieriger zu verkaufen und zu versteigern, und so hat der neue Besitzer gegenüber den alten Mietern ein Sonderkündigungsrecht. So kann auf Wunsch die ersteigerte Immobilie auch selbst genutzt werden. Generell beträgt die regelmäßige Kündigungsfrist im Falle der Ersteigerung einer Immobilie drei Monate. diese Frist kann sich aber in die Länge ziehen, wenn die Mieter sehr alt oder krank sind oder wenn Familien mit Kindern die Immobilie derzeit bewohnen. Vor einer Ersteigerung sollten sich Interessenten an einer Immobilie also dringend über die aktuelle Mietsituation in der Immobilie informieren, um Vorkehrungen zu treffen.

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