Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Einen Experten für spanisches Immobilienrecht finden

Zahlreiche Makler in Spanien haben sich darauf spezialisiert, für Deutsche nach passenden Immobilien zu suchen. Sie können auch zu rechtlichen Aspekten des Immobilienkaufs Auskünfte erteilen.

Viele Menschen verbringen ihren Urlaub besonders gern in fernen Ländern, z. B. in Spanien. Dort genießen sie das mediterrane Klima, die Kultur und die Landschaft. Wer über das notwendige Eigenkapital verfügt und sich häufig in Spanien aufhalten möchte, kann eine Immobilie in diesem Land erwerben. Vor allem Ferienwohnungen und Ferienhäuser an der Küste und auf den Mittelmeer-Inseln, die zu Spanien gehören, werden gern von Touristen erworben. Im Internet findet man auf zahlreichen Portalen Immobilienangebote in Spanien, durch eine Online-Recherche kann man sich einen ersten Eindruck von den Immobilienpreisen und der Verfügbarkeit auf dem spanischen Immobilienmarkt verschaffen. Wenn man den Kauf einer Immobilie in Betracht zieht, sollte man sich an einen Experten werden, der sich auch in Bezug auf das Immobilienrecht in Spanien auskennt. Schließlich geht man mit dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung auch zahlreiche Pflichten ein. Man muss z. B. Grundsteuer entrichten und sich um die Bezahlung der Gebühren und Abschläge für Wasser, Abwasser und die Energieversorgung kümmern. Auch die Versicherungen für die Immobilie hat der Eigentümer zu übernehmen, denn er trägt die volle Verantwortung für das erworbene Objekt.

Heutzutage gibt es zahlreiche spanische Immobilienmakler, die sich auf Dienstleitungen für deutsche Kunden spezialisiert haben. Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache und können den Kaufinteressenten beratend zur Seite stehen. Sie helfen in der Regel nicht nur dabei, ein geeignetes Objekt zum Kauf zu finden, sondern organisieren auch die notwendigen Formalitäten, wie z. B. den Notartermin. Da sie auch über Fachkenntnisse im Bereich des spanischen Immobilienrechts verfügen, können die Käufer aus dem Ausland davon ausgehen, dass unter ihrer Leitung keine formalen Fehler geschehen. Schließlich gibt es in jedem Land spezifische Gesetze darüber, wie die Eigentumsumschreibung beim Verkauf einer Immobilie vonstattengeht, z. B. wann die Übergabe zu Lasten und Nutzen erfolgt und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum der neue Besitzer in das Grundbuch eingetragen wird.

Vor allem die fremde Sprache stellt beim Kauf einer Immobilie für die deutschen Käufer ein Hindernis dar, da die Verträge in der Landessprache abgeschlossen werden. Es ist sinnvoll, den Entwurf des Kaufvertrages von einem vereidigten Übersetzer in die Muttersprache übertragen zu lassen, um auszuschließen, dass er unerwünschte Paragraphen oder Klauseln enthält.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012