Immobilien Vorvertrag: Absicherung für den Kauf
Mit einem Vorvertrag wird der Kauf einer Immobilie für Käufer und Verkäufer besiegelt, auch wenn der Käufer noch nicht liquide ist. Er stellt eine Absicherung für beide Parteien dar.
Ein Vorvertrag für eine Immobilie wird dann abgeschlossen, wenn der Käufer sich für den Erwerb entschieden hat, den Kauf aber nicht sofort durchführen kann. Da es sich bei einer Immobilie um ein größeres Investitionsprojekt handelt, kann es vorkommen, dass der Käufer nicht schnell genug liquide und eine Ratenzahlung nicht möglich ist. Damit er die Immobilie dennoch erwerben kann, wird eine entsprechende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen. Der Vorvertrag dient somit als Sicherheit für beide Parteien. Der Verkäufer hat durch die vertragliche Vereinbarung die Sicherheit, dass der Käufer die Immobilie wirklich kauft und der Käufer bekommt so die Zusage, dass die Immobilie nicht anderweitig veräußert wird, solange er noch nicht zahlungsfähig ist.
In dem Vorvertrag werden alle Punkte festgehalten, die zum Kauf der Immobilie notwendig sind. Dazu gehören zum einen der vereinbarte Kaufpreis, aber auch die Frist, bis wann der Verkauf abgewickelt sein muss. Ein Vorvertrag für eine Immobilie ist ebenso bindend, wie der eigentliche Kaufvertrag. Bricht eine der beiden Parteien den Vertrag, kann die Gegenpartei Schadensersatz fordern. Er muss notariell beglaubigt werden. Auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich. So können keine Missverständnisse zwischen den Parteien entstehen und der Vertrag ist rechtlich korrekt. Die Kosten für den Anwalt und den Notar trägt der Käufer. Sie orientieren sich an dem Wert der Immobilie, für die der Vorvertrag abgeschlossen wird.
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