Notarkosten beim Hauskauf sind nicht zu unterschätzen
Wer ein Haus kauft und einen Kredit benötigt, der sollte die Nebenkosten bei der Berechnung der Darlehenshöhe nicht vergessen. Diese richten sich nach dem Wert des Hauses und können einige Tausend Euro betragen.
Wenn sich Menschen entschlossen haben, ein Haus zu kaufen, dann kommen sie um einen Notar nicht herum. Er muss den Kaufvertrag aufsetzen und diesen beurkunden. Erst danach ist der Kauf rechtskräftig und die neuen Eigentümer werden ins Grundbuch eingetragen. Der Notar berechnet für seine Leistungen ein Honorar. Dieses richtet sich nicht nach der Arbeitszeit, wie es etwas bei Handwerkern der Fall ist, sondern nach einer festgelegten Tabelle. Es kommt auf den Vertrag und den Wert des Grundstücks an, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die Notargebühr beträgt 1-2 % des Wertes vom Kaufgegenstand. Wurde beim Kauf zuerst eine Auflassungsvormerkung vom Käufer beantragt, dann wird dieser nur in Abteilung II eingetragen. Damit erwirbt er aber das Recht, ein Darlehen bei einer Bank abzuschließen. Mit dem beantragten Geld kann die Immobilie bezahlt und somit erworben werden. Erst danach wird er durch einen zweiten Notarvertrag als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Wird die Immobilie von einem Makler angeboten, dann kommt zum Notarhonorar auch noch die Maklerpauschale auf den Käufer zu. Diese kann 3-6 % des Immobilienwerts betragen. Die Eintragung ins Grundbuch kostet ebenfalls Geld und auch die Grunderwerbssteuer muss ans Finanzamt entrichtet werden.
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