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Was ist die Immobilienschenkung? Wie geht man damit um?

Die Immobilienschenkung hilft vielen Menschen dabei Steuern zu sparen. Ein Haus oder ein Grundstück zu erben ist mit einer hohen Steuer verbunden. Die Schenkung kann dies teilweise umgehen.

immoschenkung
© Rainer Sturm / http://www.pixelio.de
Stirbt ein Mensch und vererbt dieser an Familienangehörige Häuser oder andere Immobilien, so kann dies eine sehr teure Angelegenheit werden. Oftmals ist die Erbschaftsteuer so hoch, dass die Verwandten die Erbschaft ablehnen müssen, weil sie diese Kosten nicht tragen können. Natürlich wäre es sehr schade, wenn man das eigene Elternhaus oder eine andere gute Immobilie ablehnen muss. Dies kann aber durch ganz einfache Sachen umgangen werden. Man sollte nicht bis nach dem Tod warten, um so große Hinterlassenschaften abzugeben. Immobilienschenkung ist eine gute Alternative zur Erbschaft und bringt auch einen geringeren Steuersatz mit sich. Natürlich muss auch hier noch Steuer bezahlt werden, dennoch möchte der Staat bei Weitem nicht so viel Geld, wie bei einer Erbschaft. Hat man sich also zu Lebzeiten noch dazu entschließen können, das Haus den eigenen Kindern zu vererben, dann sollte man dies über eine Immobilienschenkung machen.

Viele ältere Menschen lehnen dies ab, weil sie Angst davor haben, dass sie von den eigenen Kindern aus dem Haus getrieben werden, weil diese das Haus verkaufen möchten. Es gibt aber gegen so ein Vorgehen Gesetze und Regelungen, die man treffen kann, um dies zu verhindern. Ein Notar und Anwälte können hier Verträge aushandeln, die genau dies verhindern sollen. Der derzeitige Hauseigentümer kann auf lebenslanges Wohnrecht plädieren und das Haus oder das Grundstück nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgeben. Der Hauseigentümer selbst kann bestimmen, welche Bedingungen an die Immobilienschenkung geknüpft sind. So kann er sich sicher sein, dass er bis zu seinem Lebensende in diesem Haus bleiben darf und dieses nach seinem Tod auch nicht verkauft werden kann. Alles, was legal ist, kann in diesem Vertrag festgehalten werden. Möchte der neue Eigentümer das nicht, so wird das Haus im Besitz des derzeitigen Eigentümers bleiben und es geht erst nach dem Tode an eine andere Person. Dies ist jedoch mit einer hohen Erbschaftsteuer verbunden. Deshalb nehmen viele das Angebot der Schenkung an und lassen sich auf die Bedingungen ein.

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