Wohnflächenberechnung: Mietvertrag genau ansehen
Für die Wohnflächenberechnung einer Immobile gibt es klare Richtlinien, die leider oft nicht eingehalten werden. Daher sollte man beim Abschluss eines Mietvertrages oder beim Kauf eines Hauses, diese Angaben überprüfen.
Manchmal geschieht es aus Unkenntnis und manchmal auch aus betrügerischer Absicht: eine falsche Wohnflächenberechnung. Leidtragende sind jedoch immer – bis auf in den Fällen, wo eine Falschberechnung früh genug aufgedeckt werden kann – der Käufer oder der Mieter einer Immobilie. Denn immerhin wird der Mietzins beziehungsweise der Kaufpreis nach den Quadratmetern der Wohnfläche berechnet.
Daher sollte man für eine Wohnflächenberechnung Folgendes wissen: Zur Grundfläche einer Wohnung oder eines Hauses zählen Räume oder Teile von Räumen, die eine Deckenhöhe von mindestens zwei Metern haben. Hier wird es vor allem für Eigner oder Mieter einer Dachgeschosswohnung interessant. Reicht der Wohnraum beispielsweise bis in den spitzen Winkel zwischen Dach und Fußboden, darf hier der Raum erst ab einer Höhe von einem Meter berechnet werden. Alles unterhalb dieser Höhe geht nicht in die Wohnflächenberechnung mit ein. An den Stellen, wo das Zimmer zwar ein Meter hoch ist, aber noch keine Höhe von zwei Metern besitzt, darf die Fläche nur zu 50 Prozent berechnet werden.
Ebenfalls dürfen auch Wintergärten, Balkone und Loggien nur zur Hälfte bei der Berechnung der Wohnfläche hinzugezogen werden. Das Gleiche gilt auch für Schwimmbäder – falls vorhanden - und Dachgärten nebst sogenannten Freisitzen. Überhaupt nicht berechnet werden, dürfen Flächen wie Keller, Waschküchen, Vorratsräume, Schuppen, Garagen oder ähnliche Nutzräume. Diese sind lediglich beim Erwerb einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen als Teileigentum zu berücksichtigen.
Ebenfalls von der Grundfläche abzuziehen sind Schornsteine oder Säulen, die höher als zwei Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter der Gesamtfläche ausmachen. Darüber hinaus besteht ein Unterschied, ob die Grundfläche nach den Rohbaumaßen oder den Fertigmaßen berechnet wird, wobei Letzteres die effektive Fläche von Wand zu Wand beschreibt. Gilt das Rohbaumaß, sind abermals drei Prozent der Fläche in Abzug zu bringen.
Schaut man sich bestehende Verträge noch mal genauer nach diesen Richtlinien an, kann es passieren, dass plötzlich ganz andere Zahlen auf dem Tisch liegen, die eine Neuberechnung notwendig machen. Dies wiederum kann dazu führen, dass sich die Mietkosten oder der Kaufpreis um einiges senken können. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.
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