Nebenkosten beim Hauskauf: vorher rechnen spart Ärger
Beim Kauf eines Hauses können erhebliche Nebenkosten anfallen. Der Käufer sollte sich frühzeitig darüber informieren, welche zusätzlichen Ausgaben auf ihn zukommen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wer sich dazu entschließt, ein Haus zu kaufen, der sollte darauf achten, bereits im Vorfeld alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Nicht nur das Haus und das Grundstück wollen bezahlt werden, es gibt häufig eine Vielzahl von Nebenkosten, die sich schnell auf einen beträchtlichen Betrag summieren kann. Experten schätzen, dass sich die Zusatzkosten durchschnittlich auf 10 bis 15 Prozent der eigentlichen Kaufsumme belaufen.
Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss von Gesetzes wegen bestimmte Formvoraussetzungen erfüllen. So ist für die Abwicklung des Hauskaufs ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zwingend notwendig – dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt. Der Preis der Beglaubigung durch den Notar wird mit mindestens einem Prozent vom Kaufpreis angesetzt. Wer Eigentümer eines Grundstückes werden will, für den führt zudem kein Weg am Grundbuchamt vorbei. Im Grundbuch werden sämtliche Rechte am Grundstück vermerkt, so auch das Eigentum. Die Grundbucheintragung besorgt der Notar. Auch hier wird eine Gebühr fällig.
Die vom Finanzamt erhobene Grunderwerbssteuer beträgt in den meisten Bundesländern 3,5 Prozent des Kaufpreises. Sie wird beim Erwerb eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung fällig. Dabei ist der reine Wert der Kaufsache maßgeblich: Übernimmt man beispielsweise die komplette Einrichtung des vorherigen Eigentümers, wird deren Wert vom Kaufpreis abgezogen. Wurde das Haus von einem Makler vermittelt, steht diesem die sogenannte Courtage zu, die sich ebenfalls nach der Höhe des Kaufpreises richtet. Da keine einheitlichen Richtlinien für die Berechnung des Maklerhonorars bestehen, sollte der Käufer vor der Beauftragung des Maklers mit diesem eine feste Courtage aushandeln. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Absprache schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten werden. Üblich sind Courtagen, die sich auf etwa fünf Prozent des Kaufpreises belaufen. Zusätzliche Kosten können durch den Umzug und eventuelle Renovierungsarbeiten entstehen, insbesondere dann, wenn Fachunternehmen mit diesen Arbeiten beauftragt werden. Hat man bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen, ergeben sich außerdem Finanzierungskosten.
Es ist also nicht nur der reine Kaufpreis der Immobilie, der zu Buche schlägt. Jeder potenzielle Hauskäufer sollte sich im Vorfeld genau darüber im Klaren sein, welche Gesamtkosten auf ihn zukommen. Dazu bietet es sich an, vor der Transaktion eine detaillierte Auflistung zu erstellen, auf der die voraussichtlichen Ausgaben inklusive Nebenkosten festgehalten werden. Bei Fragen zur Grunderwerbssteuer oder zur Eintragung ins Grundbuch sollte unbedingt ein Rechtsanwalt oder Notar konsultiert werden, um Unklarheiten auszuräumen und die Nebenkosten genau berechnen zu können. Zu den Kosten der Finanzierung und den anfallenden Zinsen erteilt der Fachberater der Bank die nötigen Auskünfte.
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