Für Baumängel Haftung gelten unterschiedliche Fristen
Wo gebaut wird, können auch immer Mängel auftreten, für die der Bauunternehmer haften muss, wobei sich die Baumängel Haftung über unterschiedliche Zeiträume erstreckt.
Gebaut wird zu jeder Zeit. Nicht nur neue Häuser entstehen, sondern auch Bestandsbauten werden mehr oder weniger umfangreich saniert. Das geht selbstverständlich nicht in jedem Fall ohne Mängel ab. Die Bauunternehmen arbeiten unter einem bestimmten Druck und dabei schleichen sich Fehler ein, für die die Baufirmen in der Regel die Haftung übernehmen müssen. Für die Baumängel Haftung gelten aber unterschiedliche Fristen, die sich im Grunde nach der Art des auftretenden Mangels richten.
So erhält der Käufer eines Hauses oder einer Wohnung eine Gewährleistung, die den Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Diese Haftung gilt dann für alle vereinbarten Bauleistungen. Ist ein einzelner Handwerker mit Ausbesserungsarbeiten an einem Gebäude oder einer Wohnung beschäftigt, kann er für zwei Jahre zur Haftung auftretender Schäden herangezogen werden. Allerdings muss auch der Beginn dieser Frist festgelegt werden. Bei einer Bauabnahme, die in jedem Fall erfolgen sollte, sollte auch ein schriftliches Protokoll erstellt werden. Und mit diesem Tag beginnt die Frist für die Baumängel Haftung. Stellt sich in dieser Zeit ein Mangel ein oder wird erkannt und erklärt der Bauunternehmer seinerseits, dass er die Überprüfung übernehmen wird, so wird dieser Zeitraum unterbrochen. Wird der Mangel behoben, beginnt die Verjährung für die Haftung sogar neu.
So gesehen kann man nicht immer davon ausgehen, dass die Frist in jedem Fall nach fünf Jahren abgelaufen ist. Müssen Mängel beseitigt werden, verschiebt sich das Ende der Frist immer weiter nach hinten. Für verborgene Mängel können unter Umständen aber auch weitaus längere Fristen herangezogen werden. Treten gravierende Schäden auf, die tatsächlich erst nach vielen Jahren sichtbar oder bemerkt wurden, kann sogar eine Frist von dreißig Jahren gelten. Das entscheiden aber sicher in den meisten Fällen die Gerichte, denn über derartige Schäden muss häufig erst verhandelt werden. Ein Bauunternehmer wird hierbei oft versuchen, sich aus der Misere zu retten. Die Klärung des Sachverhaltes bedarf dann einer gerichtlichen Instanz.
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