Gelber Sack, immer dann, wenn ein grüner Punkt da ist
Ein Gelber Sack oder aber die gelbe Tonne befinden sich inzwischen in allen bundesdeutschen Haushalten, damit Verkaufsverpackungen sinnvoll recycelt werden können. Das Thema Recycling hat sogar gesetzliche Grundlagen.
Ein Gelber Sack: Inzwischen gehört er zum Thema Entsorgung in allen bundesdeutschen Haushalten dazu. Ein Gelber Sack bzw. das Duale System werden aber nicht nur in Deutschland, sondern in inzwischen 23 anderen europäischen Staaten angewendet, damit Entsorgung einen neuen Wert, nämlich den des Recycling bekommt. In Deutschland ist der grüne Punkt, der alle Verkaufsverpackungen kennzeichnet, die ein Gelber Sack später aufnehmen soll, ein Markenzeichen und das dahinterstehende Unternehmen ist das Duale System Deutschland GmbH, kurz DSD genannt. Neben dem gelben Sack gehören die gelbe Tonne, der Altglascontainer sowie die Altpapiertonne zu einem umfassenden Recycling im privaten Haushalt und auch in Unternehmen einfach dazu.
Schon seit dem Jahr 1990 sorgt das Duale System Deutschland GmbH in Deutschland dafür, dass Verkaufsverpackungen der Wiederverwertung zugeführt werden. Das Unternehmen hat im Laufe der Jahre allerdings im Bereich der Wiederverwertung Wettbewerb erhalten und so sind sowohl die Interseroh AG als auch die Landbell AG inzwischen im Rahmen des Dualen Systems in allen Bundesländern zugelassen, um für das Recycling von Verkaufsverpackungen zu sorgen und gleichzeitig die Monopolstellung der Duales Systems Deutschlang GmbH zu verhindern. Für die Sammlung, Sortierung und auch die Verwertung ist die Verpackungsverordnung hinsichtlich der Regeln zuständig, an die sich alle drei Unternehmen gleichermaßen halten müssen. Zudem sind gemäß der Verpackungsverordnung übrigens auch alle Hersteller sowie Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, diese restentleert wieder zurückzunehmen. Theoretisch wäre ein Gelber Sack im Haushalt somit nicht erforderlich, er erleichtert die Logistik beim Einkauf allerdings wesentlich, wenn Verkaufsverpackungen nicht wieder zum Händler zurückgeschafft werden müssen, bevor der neue Einkauf beginnt. Der Händler oder Hersteller kann sich von dieser Rücknahme der Verkaufsverpackungen nur entziehen, wenn er eine Beteiligung am Dualen System nachweisen kann, allerdings sind viele Händler weiterhin so kulant, die direkt nach dem Einkauf zurückgegebenen Verkaufsverpackungen trotzdem entgegenzunehmen und selbst zu entsorgen. In der Praxis heißt „Gelber Sack“, dass dieser immer dann zum Einsatz kommt, wenn der Grüne Punkt als Markenzeichen des Dualen Systems auf der Verkaufsverpackung zu finden ist.
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