Die Energiesparverordnung, wichtiger Teil des Baurechts
Im Rahmen des Baurechtes nimmt die Energiesparverordnung eine große Rolle ein, denn sie stellt bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Verbrauch eines Gebäudes und ist Vorschrift innerhalb des Bauprojektes.
Im Rahmen des deutschen Baurechts ist die Energiesparverordnung großer Bestandteil. Immer dann, wenn ein Bauprojekt ansteht, ist die Energiesparverordnung eine Vorgabe, die eingehalten werden muss, um den effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes nachzuweisen. Innerhalb der Energiesparverordnung müssen wichtige Standardanforderungen eingehalten werden, wobei sie für Bürogebäude und Wohngebäude gleichermaßen greift und teilweise auch bei Betriebsgebäuden Anwendung findet.
Die Energiesparverordnung löst im Baurecht die Wärmeschutzverordnung ab und auch die Heizungsanlagenverordnung erhält ihre Ablösung nun durch diese relativ neue Verordnung, die seit dem 2. Februar 2002 in Kraft getreten ist. Die zweite Fassung der Verordnung mit neuen Auflagen liegt seit 2004 vor und wird im Baurecht als EnEV 2004 bezeichnet. Hier wird die Umsetzung der EG-Richtlinie auferlegt und eine Neufassung der Verordnung hat seit dem 1. Oktober 2007 Gültigkeit.
Die Prinzipien der Verordnung liegen zunächst darin, die Heizungsanlagenverordnung sowie die Wärmeschutzverordnung zu einer kompletten Verordnung zusammenzufassen und hier den Bilanzierungsrahmen in beiden Bereichen zu erweitern. So wird einerseits die Anlagentechnik in die Energiebilanz mit aufgenommen, wie auch die Erzeugung, die Verteilung, die Speicherung sowie auch die Übergabe der Energie beziehungsweise die entstehenden Verluste hier Berücksichtigung finden.
Im Rahmen der neuen Verordnung entscheidet nun nicht mehr die Nutzenergie, die dem Raum zur Verfügung gestellt wird, sondern vielmehr die Endenergie, die im Bereich der Gebäudegrenze übergeben wird. Bedingt durch die Bewertung des Energiebedarfs im primärenergetischen Bereich finden die Gewinnung, die Umwandlung sowie der Transport sowie die entstehenden Verluste gleichermaßen Bedeutung. Durch neue Regelungen und Bewertungen in der Verordnung lässt sich nun eine Gesamtbilanz eines Gebäudes mit vielen Faktoren berechnen und hier können Verrechnungen innerhalb des ungünstigen Wärmeschutzes gegenüber der effizienten Heizungsanlage miteinander vorgenommen werden. Auch sommerlicher Wärmeschutz findet nun Berücksichtigung sowie auch die solaren Wärmegewinne.
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