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    Solarfonds: Spanien und der Bruch des eigenen Rechts

    Die Sonne liefert ein Vielfaches der Energie, die der Mensch verbraucht. Gründe, in die Solarenergie zu investieren, gab es daher in den vergangenen Jahren viele, vor allem vor dem Hintergrund der politisch gewollten Reduktion der klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen. Mit enorm hohem Aufwand wurde und wird die Solarenergie weltweit gefördert, sodass die Installationszahlen in die Höhe geschnellt sind. Binnen weniger Jahre hat sich die Photovoltaik so einen Anteil von mehr als 5 Prozent beim in Deutschland verbrauchten Strom gesichert. In Deutschland sollen allein 2013 rund 3.300 Megawatt Leistung neu installiert worden sein, womit die neu installierte Leistung aufgrund der Förderkürzungen aber stark eingebrochen ist. Weltweit dagegen boomt der Markt, es wird 2014 mit 40 Gigawatt an neuer Leistung gerechnet. Das gigantische Marktvolumen und die staatlichen Förderungen haben natürlich auch zahlreiche Finanziers angelockt – private wie institutionelle Anleger. Investiert wurde in alle möglichen Asset-Klassen, von Aktien über offene und geschlossene Fonds bis hin zu anderen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Entwicklungen, die diese Geldanlagen genommen haben, sind aber höchst unterschiedlich.


    Solarbranche an der Börse im Tal der Tränen


    Förderkonzepte wie zum Beispiel garantierte Einspeisetarife für Solarstrom haben vielen Anlegern über lange Jahre gute Renditen ermöglicht, wenn sie sich auf die Stromproduktion aus Solarenergie konzentriert haben. Selbst in Deutschland, wo die Solarenergieförderung in den vergangenen Jahren drastisch zurückgeschraubt wurde, sind immer noch attraktive Investitionen möglich. So erwartet zum Beispiel Felix Goedhart, Vorstandschef des Solarenergie-Kraftwerksbetreibers Capital Stage, für Märkte wie Deutschland IRRs zwischen 8 Prozent und 9 Prozent. Doch vor allem am Aktienmarkt hat das Image der Branche bei Investoren in den vergangenen Jahren massive Kratzer erhalten. Großpleiten wie unter anderem Q-Cells, horrende Verluste von Anlegern zum Beispiel bei Solarworld – nur zwei Fälle, die für den Niedergang der Solarenergiebranche am Aktienmarkt stehen. Auffällig ist, dass der Solarkurscrash vor allem solche Papiere betraf, die im Bereich der Produktion unter anderem von Solarzellen und -modulen oder auch im Maschinenbau aktiv waren. Die Unternehmen litten unter den stark fallenden Preisen für Solarmodule, was andererseits ein Segen für Konzerne war, die neue Kraftwerke bauten und von den niedrigen Preisen und den staatlichen Förderungen profitierten.


    Spanischer Staat bricht eigenes Förderrecht


    Dies gilt aber nur, solange sie nicht in Spanien investiert haben. Eigentlich galt das Land lange Zeit als ein mögliches Eldorado der Solarbranche. In Europa gelegen und Teil der Europäischen Union, schätzten viele die politischen Rahmenbedingungen als stabil und damit risikolos ein. Hinzu kam eine hohe Sonneneinstrahlung in dem Land und ein attraktives Fördersystem mit bis zu 0,45 Euro Einnahme je erzeugter Kilowattstunde Strom – das versprach hohe Profite für Kraftwerksbetreiber, die viele Milliarden in spanische Solarenergieanlagen investierten. Dann allerdings begann 2007 die Weltfinanzkrise und einer der Staaten, der in der Folge in enorme finanzielle Schwierigkeiten kam, war Spanien. Eine der Folgen ist, dass Spanien nun die Solarenergieförderung gekappt hat. Ende 2010 begann das Drama, das Anlegergelder in Milliardenhöhe zu vernichten droht – darunter auch die Ersparnisse vieler Anleger aus Deutschland. Zunächst sollten nur ältere, vor 2008 gebaute Anlagen von einer drastischen Förderkürzung betroffen sein. Im Sommer 2013 hat Spanien der Solarförderung dann quasi komplett „Adé“ gesagt. Man will nun nur noch eine Rendite von 7,5 Prozent auf eine Anfangsinvestition garantieren, die zudem noch auf einem staatlich festgelegten Durchschnittswert und nicht auf den tatsächlichen Investitionen fußt. Was überraschend ist: Einen Bestandsschutz gibt es nicht.


    Langwierige Schiedsverfahren zu erwarten


    Die Kalkulationen, die den Kraftwerken zugrunde liegen, sind damit reif für den Papierkorb und völlig über den Haufen geworfen. Entsprechend erzürnt ist man über die Rolle rückwärts der spanischen Regierung in der Branche, Worte wie „staatliche Willkür“ machen die Runde. Das Problem ist vor allem, dass mit solchen Risiken mitten in Europa wohl niemand gerechnet hat, demzufolge auch niemand entsprechend vorgesorgt hat. Hinzu kommt, dass das spanische Beispiel Schule zu machen beginnt. So haben sich auch in Tschechien enorme Verschlechterungen in der Solarförderung ergeben. Hier wurde eine Steuer auf Photovoltaikanlagen verlängert, die eigentlich Ende 2013 auslaufen sollte, nun aber länger gezahlt werden muss. Doch die Entscheidung ist enorm umstritten und es ist mehr als zweifelhaft, ob sie mit geltendem Recht einher geht. Die Entscheidungen der Politiker in Madrid werden Folgen haben, längst ist ein Streit über die Kappung eigentlich fixer staatlicher Zusagen entbrannt. Wahrscheinlich wird der Fall irgendwann einmal vor einem Gericht landen, wahrscheinlich im Wege eines internationalen Schiedsverfahrens. Eine Basis hierfür könnte unter anderem der Energiechartavertrag sein, dem Spanien angehört. Doch über solche Wege Schadenersatz einzufordern, geht vor allem mit vier Dingen einher: Teuer, kompliziert, unsicher und langwierig – alles in allem keine guten Aussichten für Investoren, kurzfristig an Gelder zu kommen. Für private Investoren aus Deutschland könnten sich allerdings noch andere Wege ergeben. Zu prüfen wäre zum Beispiel, ob es im Vorfeld der Anlage in einem über die Banken und Finanzdienstleister geschlossenen Fonds, der in Spanien Solarenergieanlagen finanziert hat und nun in Not ist, Beratungsfehler gegeben hat. Solche Fehler sind angesichts einer komplexen Rechtsprechung zum Thema Beraterhaftung alles andere als selten. Fehler entstanden vor allem im Bereich der Risikoaufklärung und bei der Angabe von Provisionen für die Banken, sogenannte Kick-Back-Zahlungen. Allein gegen die Bank vorzugehen, empfiehlt sich angesichts einer komplexen Rechtslage aber nicht: Ob ein geschädigter Anleger wirklich Ansprüche anmelden kann, können stattdessen versierte Fach-Rechtsanwälte beurteilen.