einmalzahlungen werden anteilig für das ganze jahr gewertet, ist also die anteilige jahresbbg noch nicht ausgeschöpft wird die einmalzahlung entsprechend umgelegt vgl. §23a sgb iv
400EURO für die GKV kann schon sein. Und zwar, wenn man noch nicht freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitragssatz über das ganze Gehalt, also auch über das Weihnachtsgeld... kpdoerle