Es sieht sogar noch besser aus! Die Zinsen können selbstverständlich zu 50% als Werbungskosten geltend gemacht werden; d.h. 3000EUR jährlich sind Werbungskosten. Somit reduziert sich mein jährlicher …
@alzwo, scheint ja dann wirklich alles recht simpel zu sein. bei dividenden bardividende/2 * steuersatz. anr. kest + soli werden verrechnet. köst dagegen nicht. ... und offenbar kaum spielräume bei …