Die Dividenden aus Aktien fallen nach § 3 Nr. 40 d EStG unter das Halbeinkünfteverfahren. Die Veräußerungsgewinne aus Aktien fallen nach § 3 Nr. 40 j EStG ebenfalls unter das Halbeinkünfteverfahren.
auch Aktiengewinne fallen bis 2009 Es wäre dann zwar nicht mehr § 3 Nr. 40 S. 1 Buchstabe d EStG wie bei Dividenden, sondern § 3 Nr. 40 S. 1 Buchstabe a EStG aber im Ergebnis werden die gleichen …