[posting]20.498.411 von Der Engel am 03.03.06 22:39:34[/posting]Der Engel, wenn Du nachweisen kannst, daß die Bank sich unbotmäßig bereichert hat, hast Du vielleicht eine Chance. wilbi
thefarmer
Ich bin mir nicht sicher, ob hier BGB "Anfechtung einer Willenserklräung wegen Irrtu," gilt. Aber wenn der Irrtum so offensichtlich ist??? mfg thefarmer