Vielen Dank Tripadvisor, das zeigt mal wieder,dass man wie in allen Berufsgruppen nur Spezialisten vertrauen kann.Wie hier Steuerberater,die sich im Wertpapierrecht auch auskennen.Nochmals Danke.
Altes Recht, war bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen nach neuem Recht verrechenbar. Jetzt nur noch mit Gold, Antiquitäten, Immobilien. Hätte man bis 2013 durch Gestaltung natürlich retten bzw. ins neue …