ja, aber auch den Verlust richtig angeben. Ansonsten wird die Hälfte nicht anerkannt evtl. und der RA berechent seine Gebühren nach der zu hohen Summe. Da werden noch einige ins Grübeln kommen.
Frage in die Runde: Müssen die Gewinn mit angegeben werden? Nur Tilp sagt mal, NEIn. Andere RA sind anderer Meinung. Deshalb ist die Sache schwierig. Kann Jaffe dann sofort ablehnen, nur Teile …