In Rumänien herrscht relative Ruhe. Selbstverständlich haben die Online-Medien faktenbasiert berichtet, dass Gabriel Resources einen Annullierungsantrag gestellt hat - jeweils ohne journalistischen Kommentar oder Einschätzung. Die rumänische Regierungsverantwortlichen verhalten sich (verdächtig) ruhig. Im Vorfeld des Schiedsspruchs und im Nachgang wurde jedoch "fleissig" kommentiert.
Hier jetzt eine Meldung mit Statements des Regierungssprechers und von Experten:
Der Fall Roșia Montana bedeutet eine Belastung von 1,5 Millionen Euro für den Staatshaushalt.
https://www.euronews.ro/articole/cazul-rosia-montana-o-povar…
Statement Cristian Vasilache, Dr. Rechtsanwalt und Wirtschaftswissenschaftler:
„ Diese Verdachtsmomente hätten vor der Entscheidung in der Sache geäußert werden müssen.“ Sie müssen nachweisen, dass sie von dieser Nähe erst nach der Verkündung wussten.“
Mihai Constantin, Sprecher der rumänischen Regierung:
„Die rumänische Seite wird auch über Instrumente verfügen, um auf etwaige Einwände zu reagieren.“
Um erfolgreich zu sein geht es im Kern um zwei Dimensionen (kumulativ, beide müssen erfüllt sein) bezüglich möglicher "Befangenheit":
1. Die Beziehungen der beiden Schiedsrichter Tercier und Douglas untereinander resp. zu den Rechtsvertretern von Rumänien (insbesondere zu LALIVE) müssen geeignet sein, dass bezüglich "Unbefangenheit" und "Unparteilichkeit" des Schiedsgericht Zweifel bestehen. Einschränkung: Es müssen KEINE Absprachen nachgewiesen werden!
und
2. Die Rechtsvertreter von Gabriel Resources dürfen keine Kenntnis von etwaigen Beziehungen zwischen den beiden "Schiedsrichter" und der Gegenseite (LALIVE) gehabt haben. Entscheidend dabei sind die im Generalsekretariat ICSID hinterlegten "Offenlegungen" (Disclosure) über Beziehungen. Oder was "Dritte" problemlos ohne Hintergrundinformationen und Recherche in Erfahrungen bringen könnten. Beispielsweise Geburtstagsfeier von Pierre Tercier in den "Weltmedien" thematisiert mit Auftritt von LALIVE-RA - etwa Geburtstagsfeier Queen Elisabeth (selig).
Persönlicher Kommentar:
Am besten für uns (Noch-Investierte), wenn eine renommierte Anwaltskanzlei aufgrund von Recherchen bspw. Beziehungen der beiden Schiedsrichtern zu LALIVE (oder untereinander) aufgedeckt hat, welche die These der mangelnden "Unbefangenheit" und "Unparteilichkeit" stützen würden. Die Formulierung im NR vom 8.7.2024 von GBU deutet darauf hin.
Denn sollte "NICHTS Substanzielles" vorhanden sein, dann wäre das Risiko eine Strafklage wegen "Falscher (öffentlicher) Anschuldigungen" oder "Verleumdung" doch recht hoch. Denn grundsätzlich hätte es gereicht darüber zu informieren, dass beim ICSID ein Antrag auf Annullierung eingereicht wurde. Also White&Case muss sich da schon (sehr) sicher sein.
urai5
P.S. Ich hatte gestern das Generalsekretariat ICSID per Mail um eine Auslegung von Artikel 39 «Convention on the Settlement of Investment Disputes between States and Nationals of Other States» gebeten. Ob bspw. die Nationalität des Rechtsvertreters (LALIVE, Switzerland) anwendbar ist. Und wie es mit Doppelbürger resp. Einbürgerung während des laufenden Verfahrens steht (Douglas, Australian-(Swiss)).
Ich gehe nicht von einem Feedback aus. Falls doch, werde ich hier im Rahmen der Foren-Rules informieren.
P.P.S. Ob Verfahrensregeln eingehalten wurden und ob allenfalls Machtmissbrauch vorhanden ist, kann erst beurteilt werden, wenn der Annullierungsantrag online verfügbar ist.