Börsen- / depottechnische Umsetzung der Kapitalerhöhung
Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger vom 18.07.2025 (>
bundesanzeiger.de):
"Falkenstein Nebenwerte AG
Hamburg
ISIN DE0005752307 / WKN 575230
Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Entgegennahme der
Berichtigungsaktien
Die ordentliche Hauptversammlung der Falkenstein Nebenwerte AG
(die „Gesellschaft“) hat am 15. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt
6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den
Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 500.000,00 um EUR
500.000,00 auf EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von je EUR 1,00 durch Umwandlung eines in der
Kapitalrücklage ausgewiesenen Betrags in Höhe von EUR 500.000,00
zu erhöhen. Der Kapitalerhöhung wurde der vom Vorstand
aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss
der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 zugrunde gelegt. Dieser
ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers der Gesellschaft, des Abschlussprüfers der NPP
Niethammer, Posewang & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch
Ausgabe von insgesamt 500:000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien (die „Berichtigungsaktien“). Die Berichtigungsaktien
werden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1
ausgegeben, so dass die Aktionäre für jeweils eine (1) bestehende
Aktie eine (1) Berichtigungsaktie erhalten. Der Beschluss der
Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechende Satzungsänderung
wurden am 03. Juni 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft
(Amtsgericht Hamburg HRB 80426) eingetragen. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 1.000.000,00 und ist
eingeteilt 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die
Berichtigungsaktien sind ab dem 1. Januar 2025
gewinnbezugsberechtigt. Die Aktien der Gesellschaft sind in einer
Globalurkunde verbrieft. Der Anspruch der Aktionäre auf
Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Aktienurkunden an
die Aktionäre werden deshalb nicht ausgegeben. Die Aktionäre
erhalten vielmehr für die Berichtigungsaktien mittels
Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG
hinterlegten Globalurkunde. Die Entgegennahme der
Berichtigungsaktien ist für die Aktionäre kostenlos. Die
Zuteilung der Berichtigungsaktien wird von der jeweiligen
Depotbank vermittelt, für die Aktionäre ist insoweit nichts zu
veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für
die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien
nach dem Stand vom 21.07.2025 nach Börsenschluss mittels
Depotgutschrift. Die neuen Stückaktien erhalten die gleichen ISIN
/ WKN wie die alten Stückaktien. Die neuen Aktien werden nach dem
21.07.2025 von den Börsen Hamburg und Berlin in die Notierung der
alten Stückaktien einbezogen. Vom 22.07.2025 an erfolgt die
Notierung der Stückaktien der Gesellschaft in
Ex-Berichtigungsaktien.
Hamburg, im Juli 2025
Falkenstein Nebenwerte AG
Der Vorstand"