Eulenhorst schrieb 26.07.23, 09:38
Zum meinem Zitat elman 1 folgendes:
Ich habe mir auch den Verlust bei der NIBC Bank eintragen lassen - auf eine Bescheinigung fürs Finanzamt habe ich bis dato verzichtet.
Bislang wurden mir mein privaten Zinseinnahmen bei dieser Bank gegengerechnet, die sind aber noch vergleichsweise gering, da ich den Löwenanteil anderweitig "im Zins" habe und somit nicht darunter fallen.
Frage: Wenn ich mir die Verlustbescheinigung von der NIBC geben lasse, und dann mit der StErkl. einreiche - wird das Finanzamt die Herkunft der Verluste nochmals "in Augenschein" nehmen oder muss sie diese schlichtweg akzeptieren...!?
Meine Quelle betr. Balz ist im Moment nicht ansprechbar - ist auf dem Klippeneck (Segelfluggelände...). Wenn ich mit ihm gesprochen habe werde ich "posten" soweit möglich.
mitdiskutieren »