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Remscheid
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2003 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Tagesordnungspunkt 1) sechs Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Diese Klagen sind bei der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal unter den Aktenzeichen 12 O 76/03, 12 O 78/03, 12 O 83/03, 12 O 84/03, 12 O 85/03 und 12 O 86/03 rechtshängig.

Eine der genannten Anfechtungsklagen (Aktenzeichen 12 O 83/03) richtet sich darüber hinaus auch gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Edscha AG und der EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG (Tagesordnungspunkt 2) und den Beschluss der Hauptversammlung über die Ablehnung des in der Hauptversammlung gestellten Sonderprüfungsantrags.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für alle Klagen auf Donnerstag, den 6. November 2003 anberaumt. Die Verhandlungen beginnen zu folgenden Uhrzeiten: Az. 12 O 76/03: 10.00 Uhr; Az. 12 O 78/03: 11.00 Uhr; Az. 12 O 83/03: 11.15 Uhr; Az. 12 O 84/03: 11.30 Uhr; Az. 12 O 85/03: 11.45 Uhr sowie Az. 12 O 86/03: 12.00 Uhr.
 
aus der Diskussion: EDSCHA-Abfindung 32,50
Autor (Datum des Eintrages): cade  (07.07.03 17:28:43)
Beitrag: 25 von 37 (ID:10018843)
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