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Ein SSV für den EAV wird sicherlich eingeleitet - somit entsteht auch für Abfindungen auf Basis des EAV`s ein Nachbesserungsanspruch. Was aus dem SQ wird, bleibt abzuwarten.
 
aus der Diskussion: EDSCHA-Abfindung 32,50
Autor (Datum des Eintrages): Jo123  (11.07.03 12:21:20)
Beitrag: 31 von 37 (ID:10068972)
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