Ein SSV für den EAV wird sicherlich eingeleitet - somit entsteht auch für Abfindungen auf Basis des EAV`s ein Nachbesserungsanspruch. Was aus dem SQ wird, bleibt abzuwarten. |
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aus der Diskussion: | EDSCHA-Abfindung 32,50 |
Autor (Datum des Eintrages): | Jo123 (11.07.03 12:21:20) |
Beitrag: | 31 von 37 (ID:10068972) |
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