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....werdet Ihr wirklich rechtlich beraten? Das ist eine Sache für den Spezialisten, den Kennzeichnungsrechtler.

Das Wort "Menschen" selbst ist nicht schutzfähig. Ein kennzeichnungsrechtlich relevante Verwechselungsgefahr kann sich somit nur aus der jeweiligen Wortfolge ergeben. Und die sind meiner Meinung nach hinreichend unterscheidungsfähig.

Wenn Ihr Euch nicht vor Gericht streiten wollt, wobei ich hier wirklich gute Chancen sähe, kommt immer noch die Abgrenzungsvereinbarung in Betracht. Man könnte zum Beispiel vereinbaren, dass auf Euer HP ein deutlicher Hinweis und Link auf die Böhmsche Seite kommt.

Das Böhmsche Projekt kann überhaupt kein Interesse daran haben, in der Öffentlichkeit als Institution wahrgenommen zu werden, die andere humanitäre Institutionen kaputtmacht. Das ist das Pfund mit dem Ihr wuchern könnt und solltet.

Ich schreibe Euch das als Tipp, weil ich selbst RA bin.
 
aus der Diskussion: menschen-helfen-menschen.de / völlig neu / online
Autor (Datum des Eintrages): eurofuchser  (27.07.03 13:34:53)
Beitrag: 28 von 42 (ID:10240633)
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