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Das ist richtig!!!

Allerdings kannst Du auch vortragen, dass Du beruflich etwa als vertriebler auf einen PKW angewiesen bist...(musst Du natürlich belegen) auch dann besteht die Möglichkeit, dass das Fahrverbot in einen höhere Geldbuße umgewandelt wird.

Aber 4 Wochen lappen weg, naja sei doch froh, dass es gerade in die ferienzeit fällt!!

mein Tipp: flieg schon mal zwei-drei Wochen in Urlaub;)
 
aus der Diskussion: Zeugenbefragung nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Autor (Datum des Eintrages): Rene23  (29.07.03 09:08:28)
Beitrag: 20 von 43 (ID:10261530)
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