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Entscheidung

Bundesfinanzhof kippt Spekulationssteuer

Steuerzahler, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen, können sich von sofort an auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes berufen.

von Thomas Öchsner



(SZ vom 16.07.2003) — Das oberste deutsche Finanzgericht in München stellte sich jetzt auf die Seite eines Mannes, der bei seiner Steuererklärung für 1997 Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 22143 DM nicht angab.

Das Versäumnis des Steuerzahlers war bei einer Prüfung aufgeflogen, der Mann sollte deshalb die Einkommensteuer auf seine Spekulationsgewinne nachzahlen.

Beim Finanzgericht Düsseldorf beantragte er daraufhin, den entsprechenden Einkommensteuerbescheid wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer auszusetzen.

Bei dem Finanzgericht hatte er damit keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab nun seiner Beschwerde statt. Die obersten Steuerrichter hatten bereits 2002 Bedenken gegen die Spekulationssteuer angemeldet, weil die Finanzverwaltung sie kaum durchsetze, und die Frage der Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

In der aktuellen Entscheidung des BFH heißt es unter anderem: „Verhindert das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen und tatsächliches Nichtvollziehen aber selbst, so kann es sich nicht darauf berufen, eine Aussetzung der Vollziehung bei den mehr oder weniger zufällig erfassten Spekulationsgewinnen führe zu hohen Steuerausfällen.“
(Aktenzeichen: IX B 16/03).
 
aus der Diskussion: QSC nächste Anlauf auf die 3 € !?
Autor (Datum des Eintrages): midas  (29.07.03 10:12:30)
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