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im zeugenanhörungsbogen einfach einen anderen als fahrer angeben

derjenige bekommt dann ebenfalls einen anhörungsbogen, in dem er den verstoss zugibt

später widerruft er dann, mit dem hinweis sich geirrt zu haben

mittlerweile ist aber für den eigentlichen fahren die verjährung (3 monate ) eingetreten
 
aus der Diskussion: Zeugenbefragung nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Autor (Datum des Eintrages): broker2204  (29.07.03 12:13:59)
Beitrag: 35 von 43 (ID:10264606)
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