no41: das geht nur unter besonderen voraussetzungen wenn eine unzumutbare härte vorliegen bei fahrverbot und diese fälle sind sehr selten...milu II soll meine ratschag in postiing 12 befolgen..alles anere ist unsinn invest2002 |
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aus der Diskussion: | Zeugenbefragung nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit |
Autor (Datum des Eintrages): | invest2002 (30.07.03 20:55:27) |
Beitrag: | 42 von 43 (ID:10286877) |
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