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Deutschland hat die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" unterzeichnet.



http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-98/9841900m.htm


Zu den Menschenrechten gehören zudem die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte (im folgenden meist »wirtschaftliche Rechte«) wie z.B. Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung (einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung), Recht auf Bildung.

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Somit verletzen alle Staaten permanent Menschenrechte. Bei einigen Staaten ist dies offensichtlich, wenn z.B. Menschen gefoltert und ermordet werden oder wenn keine Meinungsfreiheit oder kein Wahlrecht besteht. Bei anderen Staaten erscheint dies weniger offensichtlich, wenn z.B. Menschen arbeitslos und obdachlos sind.
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Da in westlich-demokratischen, hoch industrialisierten Ländern häufig der Eindruck erzeugt wird, diese hätten »die Menschenrechte« realisiert, gebe ich nur einige Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in unseren Ländern.

Diese betreffen z.B. insbesondere das Recht auf Arbeit und den Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung; das Recht auf soziale Sicherheit, Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet (in den USA z.B. sind ungefähr 3 Millionen BürgerInnen obdachlos und ungefähr 20 Millionen leiden unter Hunger; vgl. Brown & Allen, 1988); Verbot der Diskriminierung (z.B. fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau; in den USA z.B. Diskriminierung gegenüber Indianern und Schwarzen); Recht auf Asyl (in Deutschland seit dem sog. Asylkompromiss kaum mehr realisiert; vgl. den Beitrag von Leuninger); bedrohte Meinungsfreiheit u.a. durch wirtschaftliche Konzentrationsprozesse (vgl. den Beitrag von Gourd);




Die Realität:
http://www.netzeitung.de/spezial/sozialreformen/249441.html
Ministerium plant Strafen für Arbeitslose

http://www.ftd.de/pw/de/1059240556755.html?nv=hptn
Scharfe Sanktionen für Arbeitslose geplant
Bei dem geplanten Arbeitslosengeld II soll die Zumutbarkeit für die Arbeitsaufnahme erheblich verschärft werden. Die Bezieher der neuen Leistung müssen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf jede Arbeit annehmen, unabhängig vom Lohn.

http://www.salzburg.com/sn/nachrichten/artikel/478900.html
Deutsche Regierung plant Strafen für Arbeitslose

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/08/01/clement/clem…
Minister Clement knallhart
Keine Stütze mehr für Faulenzer!


usw. usw.


Ob es überhaupt Arbeit gibt, fragt schon gar niemand mehr. :(


Hier ein kurzer Auszug aus der Lektüre für die Bundesregierung:
http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr


Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


 
aus der Diskussion: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
Autor (Datum des Eintrages): TeddyOnLine  (01.08.03 20:07:58)
Beitrag: 1 von 12 (ID:10315140)
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