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Es ist so weit - zwar keine 1000 aber 945,32 sind auch nicht schlecht...


Radeberger Gruppe AG
Frankfurt am Main
Einladung und Tagesordnung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 25. September 2003, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr), im Carolus-Saal der Gesellschaft, Darmstädter Landstraße 185, in Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung auf die Dr. August Oetker KG gem. §§ 327 a ff. AktG.

Die Firma Dr. August Oetker KG ist persönlich und über das mit ihr verbundene Unternehmen, die Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Bielefeld, als Aktionärin Eigentümerin von Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von mehr als 95% des Grundkapitals. Sie hält unmittelbar 382 561 Aktien der Radeberger Gruppe AG und über die Firma Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Bielefeld, indirekt 662 229 Aktien, insgesamt unmittelbar und indirekt also 1 045 190 Aktien. Das Grundkapital der Radeberger Gruppe AG beläuft sich auf Euro 27 937 141,78 und ist eingeteilt in 1 092 806 auf den Inhaber ausgestellte Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die von der Firma Dr. August Oetker KG direkt und indirekt gehaltenen Aktien entsprechen einem Anteil von 95,64% am Grundkapital der Radeberger Gruppe AG. Die Firma Dr. August Oetker KG ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär beschließt.

Die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung sind in einem gesonderten schriftlichen Bericht der Firma Dr. August Oetker KG an die Hauptversammlung dargestellt. Die Angemessenheit der von der Firma Dr. August Oetker KG festgelegten Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt/Main gemäß Beschluss vom 06. 06. 2003 bestellte Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ihrem Prüfungsbericht vom 8. August 2003 bestätigt. Die Firma Dr. August Oetker KG hat dem Vorstand der Gesellschaft eine Erklärung der Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, vom 5. August 2002 übermittelt, durch die die Bankhaus Lampe KG im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Firma Dr. August Oetker KG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Firma Dr. August Oetker KG vor, zu beschließen:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 327 a ff. AktG auf den Hauptaktionär, die Firma Dr. August Oetker KG, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld (HRA 8242), übertragen. Diese Übertragung wird mit der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister rechtswirksam.

Die Minderheitsaktionäre erhalten für ihre Aktien — Stammaktien oder Vorzugsaktien — eine Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 je Stückaktie. Diese Barabfindung ist von der Bekanntgabe der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt durch die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, und ihre Filialen als Zahlstelle.

Wer Auszahlung der Barabfindung verlangt, hat nachzuweisen, dass er Inhaber eines Anspruchs auf Auszahlung ist. Die Auszahlung erfolgt Zug um Zug gegen Aushändigung der Aktienurkunden des Minderheitsaktionärs bzw. bei Depotverwahrung gegen Übertragung des Mitbesitzes und Miteigentums des Minderheitsaktionärs an solchen Aktienurkunden zur Aushändigung an den Hauptaktionär.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Minderheitsaktionäre zur Entgegennahme der Barabfindung durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern aufzufordern. Soweit die Barabfindung nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung ausgezahlt wurde, kann sich der Hauptaktionär von seiner Leistungspflicht durch Hinterlegung der Barabfindung nach den Bestimmungen des BGB unter Verzicht auf die Rücknahme befreien, wenn diese Rechtsfolge in der Bekanntmachung angekündigt und nach Ablauf eines Jahres dreimal durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern angedroht wurde. Im Übrigen gilt § 214 AktG entsprechend.“

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt/Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

― der Entwurf des Beschlusses über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung;

― die Jahresabschlüsse einschließlich der Konzernjahresabschlüsse und Lageberichte der Radeberger Gruppe AG und des Konzerns für die Geschäftsjahre 2000, 2001 und 2002;

― der Bericht der Firma Dr. August Oetker KG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre;

― der Prüfungsbericht der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Angemessenheit der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (§ 327 c Abs. 2 Sätze 2—5 AktG).


Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die bis spätestens 19. September 2003 ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgenden Banken in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

ING BHF-BANK AG

Commerzbank AG

Deutsche Bank AG

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

Dresdner Bank AG

Bankhaus Lampe KG

Landesbank Hessen-Thüringen
– Girozentrale –

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG


Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 22. September 2003 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „außerordentliche Hauptversammlung 2003“ an die

Radeberger Gruppe AG
60591 Frankfurt am Main
Telefax: 0 69/60 65-2 87

zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i. S. d. § 126 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.




Frankfurt, im August 2003

Radeberger Gruppe AG

Der Vorstand
 
aus der Diskussion: Radeberger Gruppe - kommt die Übernahme bei > EUR 1.000 ?
Autor (Datum des Eintrages): Pacific1  (15.08.03 18:46:25)
Beitrag: 137 von 159 (ID:10466228)
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