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Sehr geehrter Herr Jäger,

darf man Ihrer Zurechtweisung des Users "HubertHunold" bezüglich der Aussage, Sie seien "Ex-Aufsichtsrat" entnehmen, dass Sie, Herr Jäger, immer noch amtierender Aufsichtsrat der Met@box AG sind?

Wenn dem so ist, möchte ich als Met@box-Aktionär, wenn Sie erlauben, die Gelegenheit nutzen, Ihnen nachfolgend einige Fragen hier in der Öffentlichkeit eines von Ihnen ehemals rege genutzten "kommerziellen Diskussionsforums" zu stellen, da nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens leider keine Hauptversammlung der Met@box AG mehr stattfand und auch nicht abzusehen ist, ob jemals wieder eine stattfinden wird, zumindest unter Ihrer Teilnahme.

Gemäß § 111 Absatz 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft die Funktion, den Vorstand zu kontrollieren. Wie meinen Sie, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Met@box AG, die Wirksamkeit ihrer Kontrolltätigkeit nachweisen zu können? Ist im Aufsichtsrat eine Abstimmung gemäß § 111 Absatz 3 Aktiengesetz über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt? Das Wohl der Gesellschaft dürfte dieses erfordern. Wann sollte dies sonst der Fall sein, wenn nicht im Falle der Insolvenzeröffnung? Dann könnte ich Ihnen diese Fragen auch alle persönlich stellen und wäre nicht auf Ihr Gutdünken, mir hier zu antworten, angewiesen.

Abschließend würde mich interessieren, warum Sie vor einigen Wochen, sich bemüßigt sahen, an dieser selben Stelle öffentlichkeitswirksam, die "endgültige Pleite" derjenigen Aktiengesellschaft zu verkünden, derer Sie ein Organmitglied sind?

Wie konnte Ihnen entgehen, dass das Insolvenzverfahren immer noch schwebt?

Welche Ziele verfolgten Sie mit der Verkündung der "endgültigen Pleite", obwohl Sie trotz Organmitgliedschaft nicht an der Abwicklung des Insolvenzverfahrens beteiligt sind und Ihnen der Stand des Verfahrens nicht besser als jedem anderen hier bekannt sein dürfte? Wenn Sie hier also als Aktionär schreiben, warum benutzen Sie dann hier das Synonym, unter dem Sie als Aufsichtsrat der Met@box AG bekannt sind? Wie man sich einen ZweitNick zulegt, dürfte Ihnen Oliver H. alias TOSOH erklären können, falls Sie nicht schon davon Gebrauch gemacht haben sollten. Verfolgten Sie deshalb mit der Benutzung ihres hier bekannten Synonyms die naheliegende Absicht, Ihre Aussage von der "endgültigen Pleite" der Met@box AG als "offizielles Urteil" erscheinen zu lassen, obwohl die Entscheidung über das Verfahren, wie Sie selbstverständlich wissen (sollten), allein beim zuständigen Insolvenzgericht liegt?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung dieser Fragen, die auch gerne per Boardmail erfolgen kann. Wie das Mail-System funktioniert, dürfte sich ebenfalls nicht Ihrer Kenntnis entziehen.


MfG
"DerStrohmann"
 
aus der Diskussion: ITV-Media und Aktionärsgemeinschaft MBX e.V Diskussion
Autor (Datum des Eintrages): DerStrohmann  (20.08.03 10:21:08)
Beitrag: 28 von 129 (ID:10507100)
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