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Du musst unterscheiden, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Das hängt davon ab, in welchem Umfang das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird. Es hängt natürlich auch von der Unternehmensform ab. (GmbH, Einzelunternehmen, etc.)
Dann entscheidet sich, ob das Fzg. zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Gehört es nicht dazu, dann sind für die geschäftliche Nutzung des Privatwagens 0,3ct pro gefahrenen km anzusetzen.
Du kannst natürlich dieses Fahrzeug nicht abschreiben (normal 6 Jahre auf die AHK)und auch die Betriebskosten (Versicherung, Kfz-Steuer, wartung, etc)steuerlich nicht geltend machen. Das ist mit den 0,3 ct/km alles abgedeckt.
Gehört der Wagen zum Betriebsvermögen läuft es ganz normal.
Selbstverständlich kann der kleine Handwerker nicht mit einem Modena vorfahren-d.h. kann er schon, aber das Finanzamt wird ihm die lange Nase zeigen und die AHK entsprechend kürzen. Bei einem Bauunternehmer mit entspr. Hintegrund (Schneider-haha) sieht das wieder anders aus. Ebenso der Rechtanwalt, StB, etc. Hängt von den Repräsentationspflichten, Umsatz, etc. ab.
 
aus der Diskussion: KFZ geschaeftlich nutzen
Autor (Datum des Eintrages): GuyRitschi  (08.09.03 09:55:05)
Beitrag: 3 von 22 (ID:10669924)
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