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Nr.7:

In einer aelteren Ausgabe von Finanztest war folgender Artikel enthalten (hier nur der erste Teil kopiert):


TESTS aus STEUERN + RECHT FINANZtest 6/2003




Autokosten
Mehr als die Pauschale

Autofahren wird immer teurer. Trotzdem tauschen wenige Berufstätige ihren Autoschlüssel gegen eine S-Bahn-Karte, etwa weil sie ihr eigenes Fahrzeug beruflich im Außendienst nutzen müssen. Oder Arbeitnehmer fahren mit einem Firmenwagen, den sie auch privat nutzen. In der Steuererklärung werden private Fahrten mit dem Firmenwagen oder die berufliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs gerne pauschal angegeben. Doch es kann sich lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen und die Fahrten einzeln nachzuweisen.

FINANZtest rechnet an mehreren Beispielen vor, wann es sich lohnt, die tatsächlichen Kosten für den Privatwagen zu ermitteln und wann ein Firmenwagen die bessere Alternative ist.



- - Im Folgenden war die Moeglichkeit beschrieben, auch bei einem Privatwagen die Abschreibungskosten beim FA geltend zu machen und zwar ueber die Umrechnung der Gesamtkosten im Verhaeltnis "geschaeftlich gefahrene km" / "gesamt gefahrende km" auf Kosten pro geschaeftlich gefahrenen km.

Sehr vereinfachtes Bsp.:

Anschaffungskosten des privaten PKW:
50.000 Euro

Abschreibungskosten im ersten Jahr:
8333 Euro (1/6 vom Gesamtbetrag)

Nebenkosten im ersten Jahr zusammgefasst:
(Garagenanmietung,Inspektionen,Zinskosten,etc.)
2000 Euro

gesamt gefahrene km im ersten Jahr:
30.000 km

geschaeftlich gefahrene km im ersten Jahr:
15.000 km

Hieraus ergibt sich folgender abzugfaehiger Betrag beim Finanzamt:

10333 Euro Kosten -> 0.344 Euro pro Km (statt 0.30 Pauschale von Finanzamt)

0.344 * 15.000 (gesch. gef. km) -> 5160 Euro von Steuer absetzbar. (statt 4500 Euro bei Anwendung der Pauschale)


Insofern ist es egal, ob PKW zum Privatvermoegen oder Geschaeftsvermoegen zaehlt, Abschreibungen auf Anschaffungskosten sind immer (!) moeglich.


Gruss.
 
aus der Diskussion: KFZ geschaeftlich nutzen
Autor (Datum des Eintrages): steuer_inc.  (08.09.03 11:18:10)
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