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Wenn Du einen Wagen von privat kaufst (z.B. Jahreswagen von einem Werksangehörigen), oder von einem Arzt = also alles Personen die die Umsatzsteuer nicht ausweisen dürfen, dann kannst Du natürlich keine Vorsteuer geltend machen. netto=brutto.
Kaufst Du den Wagen mit Umsatzsteuer (z:b. Neuwagen vom Händler, oder einer Person/Firma die zum Umsatzsteuerausweis berechtigt ist) dann kannst Du die Vorsteuer in Deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen. Bei Personengesellschaften zu 100%, wenn eine bestimmte Privatnutzung nicht überschritten wird, sonst können nur 50% angesetzt werden, ebenso bei den Betriebskosten.
Bei Kapitalgesellschaften spielt es keine Rolle.

Gehört der Wagen zum Betriebsvermögen, dann musst Du natürlich auch bei einer Privatentnahme den Zeitwert des Wagens als Betriebseinnahme versteuern. D.h. Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich um den Wert des PKW´s.
 
aus der Diskussion: KFZ geschaeftlich nutzen
Autor (Datum des Eintrages): GuyRitschi  (08.09.03 11:18:58)
Beitrag: 11 von 22 (ID:10670719)
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