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Hast Du wieder Langeweile???

Du glaubst wohl auch..... nur das Finanzamt bescheissen und du brauchst nie wieder arbeiten :laugh:


Hallo,

wuerde mich fuer folgenden Sachverhalt bzw. dessen steuerrechtliche Handhabung interessieren:

Ich arbeite seit 3 jahren in London, die ersten 12 Monate habe ich parallel zur Arbeit mein Vordiplom an der Uni in Kiel beendet, flog jedes Wochenende zwischen.

Die letzten 2 Jahre war ich fuers Hauptstudium an der Fernuni Hagen immatrikuliert. Beruf in Finanzbranche, Studium BWL. Ebenfalls jedes WE zwischengeflogen.

Meine Frage nun im Hinblick auf das o.g. Urteil des Bundesfinanzhofes:

Da ich die Flugkosten ohne groessere Probleme als notwendigen Aufwand fuer das Studium deklarieren kann
(zumindest fuer die Zeit des Studiums in Kiel), wuerde mich interessieren, ob ich diese auch als Werbungskosten absetzen kann? Mein Steuerberater prueft gerade, scheint da aber wenig Ahnung zu haben....

Ausserdem ging meiner Arbeitszeit in London eine 6 monatige "Trainee-Phase" voraus, die ich ebenfalls als Ausbildungskosten deklarieren moechte und somit meinen gesamten Lebensunterhalt in London fuer diese 6 Monate als Werbungskosten in Deutschland geltend machen moechte.

Kennt jemand die steuerrechtliche Situation?

Steuer_inc.

 
aus der Diskussion: KFZ geschaeftlich nutzen
Autor (Datum des Eintrages): IIIlll  (08.09.03 14:00:03)
Beitrag: 18 von 22 (ID:10672629)
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