Fenster schließen  |  Fenster drucken

ich sehe den gleichheitsgrundsatz gefährdet, wenn eine eigengenutzte immobilie im gegensatz zu barvermögen nicht verwertet werden muß.

hat person a ein eigenheim ~€ 300.000 (130qm wf,800qm grundstück), muß es nicht verwertet werden, auch wenn wohngeld bezogen wird.

hat person b dagegen ein sparbuch im wert von € 300.000, dann muß er das geld verbrauchen.

beide haben ihre alterssicherung aufgebaut, nur in unterschiedlichen werten.
wobei person b seine alterssicherung verliert.

gibt es bereits verfassungsrechtliche urteile?
 
aus der Diskussion: Arbeitslose müssen ans Eingemachte
Autor (Datum des Eintrages): stocktr@in  (09.09.03 10:24:52)
Beitrag: 10 von 31 (ID:10680720)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE