ich sehe den gleichheitsgrundsatz gefährdet, wenn eine eigengenutzte immobilie im gegensatz zu barvermögen nicht verwertet werden muß. hat person a ein eigenheim ~€ 300.000 (130qm wf,800qm grundstück), muß es nicht verwertet werden, auch wenn wohngeld bezogen wird. hat person b dagegen ein sparbuch im wert von € 300.000, dann muß er das geld verbrauchen. beide haben ihre alterssicherung aufgebaut, nur in unterschiedlichen werten. wobei person b seine alterssicherung verliert. gibt es bereits verfassungsrechtliche urteile? |
|
aus der Diskussion: | Arbeitslose müssen ans Eingemachte |
Autor (Datum des Eintrages): | stocktr@in (09.09.03 10:24:52) |
Beitrag: | 10 von 31 (ID:10680720) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |