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Ich finde ebenfalls, daß man dies anders gestallten müßte. Auch wenn ich der Ansicht bin, daß es einem Arbeitslosen zuzumuten ist, zunächst seine eigenen Reserven anzugreifen, bevor er in die Taschen anderer greift. Grundbesitz sollte davon befreit werden. Aber wieso sollte man eine immer noch zu bezahlende LV ausnehmen? Ehemalige Arbeitnehmer über 55 sind von dieser Regelung ohnehin ausgenommen. Auch ehemalige Selbständige. Man sieht also, es gibt Ausnahmen.
 
aus der Diskussion: Arbeitslose müssen ans Eingemachte
Autor (Datum des Eintrages): Jarrod21  (09.09.03 10:48:30)
Beitrag: 16 von 31 (ID:10681018)
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