#16 Jarrod "Ehemalige Arbeitnehmer über 55 sind von dieser Regelung ohnehin ausgenommen. Auch ehemalige Selbständige. Man sieht also, es gibt Ausnahmen." Ganz falsch. Gerade in dem, die aktuellen Diskussionen auslösenden, Beispiel des Berliner Raumausstatters geht es ja um einen ehemaligen Selbständigen. Der Mangels Einzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung kaum etwas zu erwarten hat und der deßhalb eine verantwortungsbewußte private Alters- vorsorge betrieben hat. Interessiert das Landessozialgericht Berlin aber nicht. Er muß diese Versicherung erst einmal verleben. Vorher gibt es keine Arbeitslosenhilfe. Dies ist übrigens keine Richterschelte. Richter urteilen nach Gesetzeslage. Und Gesetze werden von Politikern gemacht. Ach so, hätte er die Versicherungsbeiträge freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hätte er zwar deutlich schlechtere Leistungen zu erwarten, aber seine Altersversorgung würde nicht angetastet. Versteht das jemand? Ich hoffe, der macht mit der Kohle (es geht um 45.000,-- €) erst mal eine schöne Kreuzfahrt. Dürfte für 4 - 5 Monate reichen. |
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aus der Diskussion: | Arbeitslose müssen ans Eingemachte |
Autor (Datum des Eintrages): | goldless (09.09.03 13:12:31) |
Beitrag: | 23 von 31 (ID:10682929) |
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