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#16 Jarrod

"Ehemalige Arbeitnehmer über 55 sind von dieser Regelung ohnehin
ausgenommen. Auch ehemalige Selbständige. Man sieht also, es gibt Ausnahmen."

Ganz falsch.

Gerade in dem, die aktuellen Diskussionen auslösenden,
Beispiel des Berliner Raumausstatters geht es ja um einen
ehemaligen Selbständigen. Der Mangels Einzahlung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung kaum etwas zu erwarten hat
und der deßhalb eine verantwortungsbewußte private Alters-
vorsorge betrieben hat.

Interessiert das Landessozialgericht Berlin aber nicht.
Er muß diese Versicherung erst einmal verleben. Vorher
gibt es keine Arbeitslosenhilfe.

Dies ist übrigens keine Richterschelte. Richter urteilen
nach Gesetzeslage. Und Gesetze werden von Politikern gemacht.

Ach so, hätte er die Versicherungsbeiträge freiwillig in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hätte er zwar
deutlich schlechtere Leistungen zu erwarten, aber seine
Altersversorgung würde nicht angetastet.

Versteht das jemand?

Ich hoffe, der macht mit der Kohle (es geht um 45.000,-- €)
erst mal eine schöne Kreuzfahrt. Dürfte für 4 - 5 Monate
reichen.
 
aus der Diskussion: Arbeitslose müssen ans Eingemachte
Autor (Datum des Eintrages): goldless  (09.09.03 13:12:31)
Beitrag: 23 von 31 (ID:10682929)
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